14189/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0063-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. JUNI 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Preiner, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14609/J, betreffend gerechtere

                        Verteilung der Agrarförderung

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14609/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Die agrarischen Ausgleichszahlungen sind Entgelte für erbrachte Leistungen der Landwirtinnen bzw. Landwirte. Diese werden nach erbrachter Leistung honoriert. Deshalb sind sie vorwiegend flächen- und tierbezogen, stehen also mit der Leistung des Betriebes in engem Zusammenhang.


Kleine Betriebe werden in vielfältiger Weise gestärkt z.B. durch eine Freibetragsgrenze von € 5.000,- bei der Modulation der Direktzahlungen, der Prämiendegression im Agrarumweltprogramm (ÖPUL), einem Sockelbetrag und der degressiven Staffelung bei der Ausgleichszulage (AZ):

 

1.   Modulation der Zahlungen aus der 1. Säule:

·         Freibetrag von € 5.000,- je Betrieb

·         Zusätzliche Kürzung von 4% für Betriebe mit insgesamt mehr als € 300.000,-

 

2.   Prämienkürzung im ÖPUL:

·         Ab 100 ha bis 300 ha                         auf 92,5%

·         Ab 300 ha bis 1.000 ha                      auf 85%

·         Ab 1.000 ha                                       auf 75%

 

3.   Flächenkürzung bei der AZ:

·         Bis 60 ha                    100%

·         > 60 ha bis 70 ha         80%

·         > 70 ha bis 80 ha         60%

·         > 80 bis 90 ha              40%

·         > 90 ha bis 100 ha       20%

·         > 100 ha                         0%

·         Zusätzlich Sockelbetrag für Betriebe bis 6 ha

 

Österreich hat sich in der Vergangenheit wiederholt (GAP-Reform 2004, Health-Check 2008) für eine Förderobergrenze („Capping“) eingesetzt, was jedoch keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union fand.

 

Im Rahmen der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020 wurden von den beteiligten Institutionen (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament) verschiedene Vorschläge in die Diskussion eingebracht:


Zu Frage 5:

 

Viele traditionelle bzw. im Sprachgebrauch übliche Begriffe sind rechtlich nicht geregelt. Dazu zählt z.B. auch „Uhudler“. Es ist nicht bekannt, dass es Bestrebungen für Verbote gibt.

 

Der Bundesminister: