14189/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0063-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. JUNI 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erwin Preiner, Kolleginnen und
Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14609/J, betreffend gerechtere
Verteilung der Agrarförderung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14609/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die agrarischen Ausgleichszahlungen sind Entgelte für erbrachte Leistungen der Landwirtinnen bzw. Landwirte. Diese werden nach erbrachter Leistung honoriert. Deshalb sind sie vorwiegend flächen- und tierbezogen, stehen also mit der Leistung des Betriebes in engem Zusammenhang.
Kleine Betriebe werden in vielfältiger Weise gestärkt z.B. durch eine Freibetragsgrenze von € 5.000,- bei der Modulation der Direktzahlungen, der Prämiendegression im Agrarumweltprogramm (ÖPUL), einem Sockelbetrag und der degressiven Staffelung bei der Ausgleichszulage (AZ):
1. Modulation der Zahlungen aus der 1. Säule:
· Freibetrag von € 5.000,- je Betrieb
· Zusätzliche Kürzung von 4% für Betriebe mit insgesamt mehr als € 300.000,-
2. Prämienkürzung im ÖPUL:
· Ab 100 ha bis 300 ha auf 92,5%
· Ab 300 ha bis 1.000 ha auf 85%
· Ab 1.000 ha auf 75%
3. Flächenkürzung bei der AZ:
· Bis 60 ha 100%
· > 60 ha bis 70 ha 80%
· > 70 ha bis 80 ha 60%
· > 80 bis 90 ha 40%
· > 90 ha bis 100 ha 20%
· > 100 ha 0%
· Zusätzlich Sockelbetrag für Betriebe bis 6 ha
Österreich hat sich in der Vergangenheit wiederholt (GAP-Reform 2004, Health-Check 2008) für eine Förderobergrenze („Capping“) eingesetzt, was jedoch keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union fand.
Im Rahmen der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020 wurden von den beteiligten Institutionen (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament) verschiedene Vorschläge in die Diskussion eingebracht:
Zu Frage 5:
Viele traditionelle bzw. im Sprachgebrauch übliche Begriffe sind rechtlich nicht geregelt. Dazu zählt z.B. auch „Uhudler“. Es ist nicht bekannt, dass es Bestrebungen für Verbote gibt.
Der Bundesminister: