14191/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2013

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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0066-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. JUNI 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen
vom 29. April 2013, Nr. 14670/J, betreffend Follow-up zur Untersuchung
Nr. AA/2008/01/AT. Bewertung der Arbeit der österreichischen Behörden zur Abschätzung des Risikos für den Fonds – Ankündigung eines Kontrollbesuchs
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 29. April 2013, Nr. 14670/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1, 8 bis 10:
Der
Prüfbesuch zwischen 16. und 18. April 2013 brachte kein direktes Ergebnis,
dies war auch seitens der Europäischen Kommission (EK) nie vorgesehen. Wie
bereits in der Anfrage selbst dargestellt, war der gegenständliche Besuch
ein follow-up Besuch zu einer Prüfung der Abwicklung der
flächenbezogenen Förderungen der Jahre 2006 bis 2008 aufgrund von
EK-Kontrollbesuchen in den Jahren 2008 und 2009. Anlässlich des Besuchs
wurde nochmals der Sachverhalt diskutiert und die von Österreich
vorgebrachten Argumente und vorgenommenen Abhilfemaßnahmen analysiert.
Das Prüfteam der EK wird nun einen internen Bericht erstellen, der
Grundlage für die endgültige Entscheidung über eine finanzielle
Korrektur sein wird.
Bei den Prüfbesuchen in den Jahren 2008 und 2009 wurden teilweise nicht landwirtschaftlich nutzbare Flächen als Teil des Referenzsystems vorgefunden. Dazu hat die EK eine Hochrechnung bezüglich eines angenommenen theoretischen Fehlers betreffend die Aktualität des Flächenreferenzsystems in Österreich vorgenommen, was von Seiten Österreichs teilweise in Zweifel gezogen wurde bzw. Abhilfemaßnahmen zugesagt wurden.
Als wesentliche Verbesserungsschritte betreffend die Flächenermittlung im Referenzsystem können folgende Punkte genannt werden:
- Verpflichtende Digitalisierung von Feldstücken und verpflichtende Übernahme des Ergebnisses in das alphanumerische System;
- Verwaltungskontrollen betreffend Übernahme des Digitalisierungsergebnisses und Auszahlungssperre bei Nichtübernahme;
- Weiterentwicklung der Referenzparzelle auf das Feldstückspolygon;
- Verschärfung der zeitlichen Vorgaben zur Referenzflächenfeststellung für das Folgejahr;
- lagegenaue Änderungsdokumentation bei Änderungen der Digitalisierung von Flächen;
- Weiterentwicklung des online-Mehrfachantrags (MFO);
- Einführung des Elektronischen Kontrollberichtes (EKB);
- Befüllung eines sogenannten GIS-Sperrflächenlayers (bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellte nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen), auf diesen Flächen ist eine Digitalisierung und Flächenbeantragung unmöglich;
- rückwirkende Prüfung von Flächenveränderungen seit dem Jahr 2010.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die genannten Hektarangaben je Jahr sind ein theoretisch hochgerechneter Wert der EK, welcher von den österreichischen Behörden nicht nachvollzogen werden kann. Somit kann auch keine Aufteilung auf Bundesländer und auf eine Anzahl betroffener Landwirtinnen bzw. Landwirte durchgeführt werden.
Zu Frage 4:
In diesem Zeitraum gab es insgesamt 8.892 Berufungen.
Zu Frage 5:
Bei 524 Betrieben hat eine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Sanktionsbeträge können aus technischen Gründen nicht explizit ausgewiesen werden. Die Summe der Rückforderungen (inklusive allfälliger Sanktionen) in den Jahren 2007 bis 2009 betrug 5.281.246,2 €.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Landwirtschaftskammern wurden laufend über die Ergebnisse der Prüfung und auch über die genannten Abhilfemaßnahmen informiert, da sie ja in einigen wesentlichen Teilbereichen in die entsprechenden Abwicklungsschritte eingebunden sind (z.B. gemäß INVEKOS-GIS-V mit der Flächendigitalisierung unter Mitwirkungspflicht der Landwirtinnen bzw. Landwirte).
Zu den Fragen 13 und 14:
Das Parlament wurde wiederholt z.B. im Rahmen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft anlässlich der Aussprache über aktuelle Fragen und auch bei entsprechenden Änderungen des MOG 2007 (in den Jahren 2009 und 2012) im Zusammenhang mit den zu treffenden Maßnahmen informiert.
Zu den Fragen 15 bis 17:
Auch wenn sich
die Bezeichnungen und die konkreten Fundstellen der Artikel der
EU-Verordnungen geändert haben, sind die entsprechenden inhaltlichen
Formulierungen
(z.B. Voraussetzung für Berücksichtigung der Gesamtfläche der
Parzelle, baumbestandene Flächen) unverändert geblieben. Die
grundsätzliche Gültigkeit des Almleitfadens ist daher weiter gegeben,
über die Jahre erfolgten nur ergänzende abwicklungstechnische
Informationen an die Landwirtschaftskammern.
Zu Frage 18:
Die Aussage nahm auf entsprechende Äußerungen Bezug und zeigte klar auf, dass auch dieser Aspekt in die Prüfung miteinbezogen wird, um eine unvoreingenommene und umfassende Beurteilung der Thematik zu ermöglichen.
Zu Frage 19:
Wie bereits mehrfach dargestellt, behandelte die Prüfung 2008 nicht Almflächen, sondern hat ein anderes Thema betroffen. Es gibt daher nicht den in der Anfrage unterstellten Kausalzusammenhang.
Der Bundesminister: