14195/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14472/J/J der Abgeordneten Markowitz und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4 und 9:

 

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich diese Fragen aufgrund des extremen Ver­waltungsaufwandes, der zu ihrer Beantwortung notwendig wäre, nicht beantworten kann. Es ist zu bedenken, dass jede Bestellung von Gegenständen oder kleinen Reparaturarbeiten in einem vom Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) festgelegten Verfahren vergeben wird. Eine taxative Auflistung aller Verträge über ein Jahr würde  eine Liste mit weit mehr als 10.000 Positionen ergeben. Zudem wird sicher die Mehrheit aller Aufträge auf Basis von Rahmenverträgen/Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) seitens der Bundesministerien beauftragt. Direktvergaben erfolgen auf Basis des § 41 BVergG. Gemäß § 41 Abs.3 BVergG sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.

 

Nach § 44 BVergG sind statistische Aufzeichnungen an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln. Ich verweise diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J durch den Herrn Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Frage 5:

 

Es wurden im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 23. April 2013 die folgenden Verträge mit einem Verkehrswert von mehr als 100.000 € in einem Verfahren mit mehreren Unternehmern abgeschlossen:


Rahmenvertrag über die Durchführung der Finanzkontrolle des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Bereich der Ämter der Landesregierungen für die Programmperiode von 2007 bis 2013 mit der Auftragnehmerin „Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.“: Die Beschaffung erfolgte durch eine Ausschreibung nach dem BVergG („Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung“). Der geschätzte Auftragswert beträgt 168.000 € pro Kalenderjahr.

 

Vertrag mit der Projektgruppe Dr. Christian Fridrich und RA Dr. Sebastian Schumacher:

Die Vergabe erfolgte als Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung. Nach der Ausschreibung erfolgte eine Teilvergabe an die Genannten. Die Leistungs-beschreibung sah die Aktualisierung und Ergänzung der Website www.konsumentenfragen.at vor. Der Vertragswert beläuft sich auf insgesamt 109.428,48 € (ohne USt).

 

Rahmenvertrag mit der ERNST & YOUNG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.:

Dabei handelt es sich um einen Rahmenwerkvertrag zur "Prüfung der Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Projekten und Maßnahmen der Arbeitsmarktförder­ung durch das AMS Steiermark und Wien". Der Vertragswert beläuft sich auf 185.898,72 €.

 

 

Frage 6:

 

Es wird aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BVergG ent­schieden.

 

 

Frage 7:

 

Für den Zeitraum bis 28. Jänner 2013 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13665/J.

 

Im Zeitraum vom 29. Jänner 2013 bis 22. April 2013 wurden folgende externe Beratungsfirmen mit Aufträgen betraut:

 

Beratervertrag mit dem Auftragnehmer „m2n“: Es erfolgte eine Einholung von drei Vergleichsangeboten. Bestbieter und in der Folge Auftragnehmer war „m2n“. Der Auftragswert beträgt insgesamt 87.600 €.

 

Beratervertrag mit dem Auftragnehmer „adesso Austria“: Die Auswahl erfolgte aufgrund einer BBG-Listung gemäß BBG-Rahmen­vertrag Nr. 3600.00856.018.04. Der Auftragswert betrug 62.265,60 €.


All diese Unternehmen waren für die Erfüllung der jeweiligen Aufträge bestens ge­eignet.

 

 

Frage 8:

 

Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der Kontrolle der inneren Revision und des Rechnungshofes.