14196/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. Juni 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0118-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J betreffend "Vergabeverfahren in Ihrem Ressort", welche die Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen am 22. April 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 9 der Anfrage:

 

Eingangs wird um Verständnis dafür ersucht, dass diese Fragen aufgrund des extremen Verwaltungsaufwandes, der zu ihrer Beantwortung erforderlich wäre, nicht im Detail beantwortet werden können. Es ist zu bedenken, dass jede kleine Bestellung von Gegenständen oder kleinen Reparaturarbeiten in einem Verfahren vergeben wird. Eine taxative Auflistung aller Verträge über nur ein Jahr würde eine Liste mit weit mehr als 10.000 Positionen ergeben. Zudem wird ein substantieller Prozentsatz der Aufträge auf Basis von Rahmenverträgen/Rahmenver-einbarungen der BBG vergeben. Direktvergaben erfolgen gemäß § 41 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006). Gemäß § 41 Abs. 3 BVergG 2006 sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.

 

Jedoch ist auf die gemäß § 44 BVergG 2006 von allen Ressorts an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Weiterleitung an die Europäische Kommission zu übermittelnden statistischen Aufstellungen zu verweisen, die für das letzte vorliegende Jahr 2011 als Beilage angeschlossen sind.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Seit 1.1.2012 wurde von der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend an Verträgen mit einem Vertragswert von mehr als € 100.000,- in einem Verfahren mit mehreren Unternehmern nach dem BVergG 2006 lediglich der Rahmenvertrag betreffend IT-Betriebsführung (laufender Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der IT-Systeme) mit der ATOS IT Solutions und einem Vertragswert von € 3.810.281,82 für fünf Jahre abgeschlossen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es wird aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BVergG 2006 entschieden.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Für den Zeitraum bis zum 28. Jänner 2013 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13674/J zu verweisen. Seither wurden das Institut für Strategieanalysen (ISA), das Österreichische Institut für Raumplanung und die ATOS IT Solutions vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit Beratungsleistungen beauftragt. Die genannten Unternehmen sind für die Erfüllung der jeweiligen Aufträge bestens geeignet.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der Kontrolle der internen Revision und des Rechnungshofes.

 

 

Beilage


Beilage zu P-A 14481/J

 

 

ANNUAL STATISTICAL REPORT UNDER ART 75 OF DIRECTIVE 2004/18/EC                                        SERVICES - 2011

 


Beilage zu P-A 14481/J

 

 

 

 

 

 

 

ANNUAL STATISTICAL REPORT UNDER ART 75 OF DIRECTIVE 2004/18/EC                                        WORKS - 2011

 

 


Beilage zu P-A 14481/J

 

 

 

ANNUAL STATISTICAL REPORT UNDER ART 75 OF DIRECTIVE 2004/18/EC                                        SUPPLIES - 2011