142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0175-I/A/3/2008

Wien, am        23. Dezember 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin und damit für das Kinderbetreuungsgeld zuständige Bundesministerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 144/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Die Regelungen zur Abwicklung der Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, welcher als eine Art Kredit ausgestaltet ist, finden sich in § 18ff Kinderbetreuungsgeldgesetz.

 

Bei den gestellten Fragen handelt es sich nicht um einen Gegenstand der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, weshalb dazu grundsätzlich keine Beantwortung erfolgt.

 

Es wird jedoch angemerkt, dass eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz in Planung ist, wodurch einerseits die Abgabengrenzen für die Rückzahlung der Zuschüsse für die Jahre 2002 bis 2007 rückwirkend auf das Niveau von 2008 angehoben werden sollen und andererseits die Beobachtungszeiträume für die Rückzahlung von 15 auf 7 Jahre gesenkt werden sollen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister