14202/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0119-III/4a/2013 |
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Wien, 20. Juni 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14462/J-NR/2013 betreffend mangelnde Grundkompetenzen als Ursache für Fachkräftemangel, die die Abg. Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 22. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Die Bildungsziele von Primarschulen ergeben sich aus den schulorganisationsgesetzlich festgelegten Aufgaben und Vorgaben zu Lehrplaninhalten der jeweiligen Schulart in Zusammenhalt mit den einzelnen Lehrplänen. Die Bildungsziele der Volksschule etwa sind im geltenden Lehrplan der Volksschule (Anlage A), BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 303/2012, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes, festgelegt und in den Fachlehrplänen für die Unterrichtsgegenstände und Schulstufen differenziert ausgewiesen. Der Lehrplan der Volksschule legt für die 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten pro Schuljahr in den Pflichtgegenständen Mathematik und Deutsch, Lesen, Schreiben fest. In welchem Ausmaß die Ziele erreicht werden attestieren die Lehrkräfte im Wege der Leistungsbeurteilung auf Basis der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 idgF. Die „Konsequenzen“ reichen von Fördermaßnahmen, die im laufenden Schuljahr das Erreichen der Ziele doch noch gewährleisten sollen, bis zur Klassenwiederholung.
Für die 4. Schulstufe der Volksschule wurden mit der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 185/2012, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes, für die Pflichtgegenstände Mathematik und Deutsch, Lesen, Schreiben Bildungsstandards entsprechend § 17 Abs. 1a des Schulunterrichtsgesetzes verankert. Die Überprüfung der Bildungsstandards auf der 4. Schulstufe erfolgt für die Pflichtgegenstände Mathematik und Deutsch, Lesen, Schreiben.
Das Instrument der Informellen Kompetenzmessung in der 3. Schulstufe für die Pflichtgegenstände Mathematik und Deutsch, Lesen, Schreiben gibt Auskunft über den Wissenstand der Schülerinnen und Schüler. Anhand dieser Orientierung gebenden Kompetenzmessung werden den Schülerinnen und Schülern, individuell auf die Leistungen der Kinder, abgestimmte Förderangebote gemacht.
Zu Fragen 4 bis 7:
Die Bildungsziele für Schularten auf der Sekundarstufe I ergeben sich auch hier aus den schulorganisationsgesetzlich festgelegten Aufgaben und Vorgaben zu Lehrplaninhalten der jeweiligen Schulart in Zusammenhalt mit den einzelnen Lehrplänen. Die Bildungsziele für die Sekundarstufe I sind ebenfalls in den entsprechenden Lehrplänen enthalten und in den Fachlehrplänen für die Unterrichtsgegenstände und Schulstufen differenziert ausgewiesen.
Zu den Bildungszielen der Hauptschule, Neuen Mittelschule und Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen wird auf den geltenden Lehrplan der Hauptschule, BGBl. II Nr. 134/2000, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 290/2008 (Anlage 1), der Neuen Mittelschule, BGBl. II Nr. 185/2012 (Anlage 1) und der allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 352/2012 (Anlage A), jeweils abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes, hingewiesen. Die genannten Lehrpläne der Hauptschule, Neuen Mittelschule und Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen legen grundsätzlich jeweils vier bis sechs Schularbeiten pro Schuljahr in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, fest, wie etwa in den Pflichtgegenständen Mathematik, Deutsch, Lebende Fremdsprache. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache sind drei bis vier Schularbeiten vorgesehen. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrkraft. In welchem Ausmaß die Ziele erreicht werden attestieren die Lehrpersonen im Wege der Leistungsbeurteilung auf Basis der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 idgF. Die „Konsequenzen“ reichen von Fördermaßnahmen, die im laufenden Schuljahr das Erreichen der Ziele doch noch gewährleisten sollen, über die Wiederholungsprüfung bis zur Klassenwiederholung.
Auch für die 8. Schulstufe etwa der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemein bildenden höheren Schule, wurden mit der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 185/2012, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes, für die Pflichtgegenstände Deutsch, (Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik Bildungsstandards entsprechend § 17 Abs. 1a des Schulunterrichtsgesetzes verankert. Die Überprüfung der Bildungsstandards auf der 8. Schulstufe erfolgt für die Pflichtgegenstände Deutsch, (Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik.
Ziel ist es, die Faktoren für Schulabbruch/Schulversagen noch stärker als bisher zu identifizieren und daran anschließend mit qualitätssichernden Maßnahmen Schule und Unterricht zu verbessern. Die pädagogisch inhaltliche Arbeit an einer Neuen Lernkultur mit innerer Differenzierung und Individualisierung wird ins Zentrum gerückt. Damit soll die im gesamten österreichischen Bildungssystem angestrebte Kompetenzorientierung im auch im Bereich der Sekundarstufe I nachhaltig umgesetzt werden, die Inklusion steht dabei als Prinzip außer Frage.
Es erfolgen Professionalisierungsmaßnahmen im Bereich der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung und der Fort- und Weiterbildung. Die Bildungsstandards unterstützen diese Qualitätsarbeit im Bildungssystem und sind auch Anlass zur Reflexion und Weiterentwicklung der Lernkultur an den einzelnen Schulen.
Gegen Schulabbruch wurde in Österreich die Maßnahme „Jugendcoaching“ implementiert, die ausgrenzungs- und schulabbruchsgefährdete Schülerinnen und Schüler bis zu einem Jahr berät und begleitet. Innerhalb der schulischen Qualitätsinitiativen wird das Bemühen verstärkt, Schulen in Bezug auf Bildungsbenachteiligung und Ausgrenzungsgefährdung durch mangelnde Kompetenzen und Zertifikate zu sensibilisieren und sie beim Setzen von Maßnahmen in diesem Bereich zu unterstützen.
Zu Frage 8:
Die Kosten für die Überprüfung sind Teil des Budgets des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE). Die Bildungsstandards sind gesetzliche Kernaufgabe des BIFIE entsprechend BIFIE-Gesetz 2008, BGBl. I Nr. 25 idgF. Die Budgetierung erfolgt in rollender Planung über Drei-Jahres-Pläne, die Planung reicht derzeit bis 2015.
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2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
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Ressourcen (in EUR) |
5.815.212,-- |
7.497.605,-- |
7.971.381,-- |
11.174.254,-- |
12.614.183,-- |
8.290.504,-- |
Die angegebenen Summen enthalten neben den operativen Kosten auch alle overhead-Kosten am BIFIE (Vollkostenrechnung).
Zu den obigen Eckdaten erscheinen folgende Erläuterungen zum Kostenverlauf zweckdienlich: 2010: Baselinetestung 4. Schulstufe, Vorbereitungen für flächendeckende Testungen; 2011: Vorbereitungen, Pilotierung M8; 2012: M8 Testung; flächendeckend, Pilotierung E8, M4; 2013: M4 und E8-Testung flächendeckend, Pilotierung D4 und D8; 2014: flächendeckende Testung in D4 und D8, Pilotierung M8, dann wieder Kostenrückgang.
Zu Frage 9:
Nein, die Ergebnisse der Bildungsstandardüberprüfungen sind nicht in die Beurteilung einzubeziehen.
Die Bildungsstandards sind als Instrument der Qualitätsentwicklung angelegt. Qualität des Unterrichts wird vor allem durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitung geprägt. Diese beiden Gruppen sind auch die zentralen Adressaten der Überprüfungsergebnisse. Natürlich erhalten auch die Schülerinnen und Schüler, die die Kompetenztests ja bestreiten, ein Feedback. Aber primär geht es darum, den genannten Akteuren auf der Schulebene über die Ergebnisrückmeldung aus externen Überprüfungen die Möglichkeit zu datengestützter Qualitätsverbesserung zu geben.
Die Ergebnisse beruhen auf einer Momentaufnahme der Kompetenzleistungen der Schülerinnen und Schüler, sind aber nicht dafür vorgesehen, die Leistungsbeurteilung über ein ganzes Unterrichtsjahr zu ersetzen. Sie fließen auch nicht in die Leistungsbeurteilung ein, da dies pro Jahr nur einen Unterrichtsgegenstand beträfe und die Verordnung zu den Bildungsstandards eine Bezugnahme nicht vorsieht.
Zu Frage 10:
Zu Punkt 1 wird auf die Einführung des verpflichtenden letzten Kindergartenjahres vor dem Schuleintritt hingewiesen. Der Bund, hier das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, hat die in den einzelnen Art. 15a BVG-Vereinbarungen mit den Ländern diesbezüglich grundgelegten Verpflichtungen im Rahmen seiner Zuständigkeit (für die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und hinsichtlich der Erstellung des Sprachförderbildungsplanes und der Sprachstandsfeststellungsinstrumente sowie der Entwicklung und dem Anbieten von Fortbildungsmaßnahmen) erfüllt und wird dies auch künftig tun.
Die verpflichtende Berufsorientierung ist folgend den schulorganisationsgesetzlichen Vorgaben seit der Novelle BGBI. I Nr. 20/1998 in den Lehrplänen aller Schularten der Sekundarstufe I auf der 7. und 8. Schulstufe als verbindliche Übung verankert. Eine verbindliche Übung ist eine Unterrichtsveranstaltung, deren Besuch für alle in die betreffende Schule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist (wie bei einem Pflichtgegenstand), jedoch erfolgt im Gegensatz zu einem Pflichtgegenstand lediglich keine Leistungsbeurteilung. In Anbetracht der bestehenden Umsetzungsautonomie der Schulen ist entsprechend der jeweiligen Lehrplanverordnungen die Regelvariante die integrative Führung der Berufsorientierung im Unterricht der anderen bestehenden Pflichtgegenstände im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden, das ist einer Jahreswochenstunde gleichzuhalten, auf der 7. und 8. Schulstufe. Die Schulen können allerdings auch einen autonomen Beschluss herbeiführen und die Berufsorientierung als im Stundenplan eigens ausgewiesen in einer Bandbreite von ein bis vier Jahreswochenstunden führen. Die Lehrplanverordnung für die Neue Mittelschule sieht vor, dass auch ein Teil des dafür vorgesehenen Lehrplans jedenfalls in Form einer im Stundenplan explizit ausgewiesenen Berufsorientierung (zumindest eine Jahreswochenstunde in der 7. oder 8. Schulstufe) erfolgen muss. Die darüber hinausgehenden Stunden bzw. 32 Jahresstunden können integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Zu Punkt 3 wird angemerkt, dass insbesondere das Thema Übergang vom Kindergarten in die Volksschule in Kooperationsprojekten Pädagogischer Hochschulen und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, bzw. an angeschlossenen Praxisschulen und Übungskindergärten beobachtet und forschend bearbeitet wird, um daraus Rahmen für eine bundesweite Gestaltung der Übergangsthematik zu entwickeln. Zudem wird auf die ab 2012 regelmäßig stattfindenden Bildungsstandardüberprüfungen auf der 4. und 8. Schulstufe als Maßnahme einer deutlichen Outcome-Orientierung und Ergebnisverantwortung an der jeweiligen Schule hingewiesen. Bei den periodischen Überprüfungen der Bildungsstandards werden die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 4. bzw. 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festgestellt und mit den angestrebten Lernergebnissen verglichen. Die Rückmeldung der Ergebnisse dient als Impuls für die Qualitätsentwicklungsprozesse am jeweiligen Standort, im Bundesland, bundesweit. Diese Maßnahme wird auf der 12. (13.) Schulstufe durch die standardisierte kompetenzorientierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung ergänzt. Ferner ist unter Verweis auf obige Ausführungen die Maßnahme „Jugendcoaching“ zu erwähnen.
Zu Frage 11:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 10 hingewiesen.
Zu Frage 12:
Einer etwaigen Befürchtung, eine allfällige Ausweitung des Deutsch- und Kommunikationsunterrichtes um 20 Stunden könnte zu Lasten einer fachlichen Ausbildung führen, darf sowohl auf den Bildungsauftrag im Rahmen der Allgemeinbildung (siehe § 46 des Schulorganisationsgesetzes) verwiesen werden als auch darauf, dass 80% der Gesamtausbildungszeit in der dualen Ausbildung, während einer Lehre, im Ausbildungsbetrieb erfolgen. Zusätzlich zu den 80%, die grundsätzlich praxisorientiert sein sollten, entfallen noch rund 2/3 der Gesamtausbildungszeit an Berufsschulen auf den Fachunterricht (rd. 1/3 Fachtheorie und rd. 1/3 Fachpraxis).
Es ist daher davon auszugehen, dass eine Stärkung der Kommunikationsfähigkeit nicht zum Nachteil der dualen Ausbildung forciert wird, dass weiters die Förderung der Kommunikationsfähigkeit bzw. der Sprachkompetenz in Deutsch einen wesentlichen Beitrag zur Förderung einer sowohl im beruflichen als auch privaten Umfeld lebensbegleitenden Schlüsselkompetenz darstellt und über den Anspruch der Pflichtschulausbildung hinausgehend ist sowie dass vor allem bei den stärker kundenorientierten Berufen die kommunikativen Fähigkeiten im Vordergrund stehen und somit Deutsch und Kommunikation sozusagen als „Vehikel“ der Fachkompetenz gesehen werden kann.
Zu Frage 13:
Für die 4. Schulstufe hat die Standardüberprüfung in Mathematik am 28. Mai 2013 stattgefunden. Die Rückmeldungen der Ergebnisse werden den Schulen weitere Grundlage für die Planung und Gestaltung eines kompetenzorientierten, individualisierten Unterrichts sein. Den Schulen der Sekundarstufe I liegen die Ergebnisse der Standardüberprüfung der 8. Schulstufe, Mathematik, bereits als weitere Planungsgrundlage vor. Die Bildungsstandards unterstützen diese Qualitätsarbeit im Bildungssystem und sind auch Anlass zur Reflexion und Weiterentwicklung der Lernkultur an den einzelnen Schulen.
Ausgehend davon, dass die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch der Schlüssel zum Bildungserfolg in Österreich ist, wird ab sofort ein vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Integration und zahlreichen Expertinnen und Experten entwickeltes Mehrstufen-Programm zur Sprachförderung umgesetzt. Einerseits soll insbesondere der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schule, aber auch dem Bereich der vorschulischen und schulischen Sprachförderung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Andererseits starten ab dem Schuljahr 2013/14 Modellprojekte, die an Schulstandorten mit vielen Kindern mit hohem sprachlichen Förderbedarf in allen Bundesländern für ein Schuljahr erprobt und dann evaluiert werden sollen. Diese gezielten Förderangebote sollen die Grundlage zum Erlernen der Bildungssprache Deutsch bilden. Weitere Informationen unter http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/2013/20130523.xml.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.