14205/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
S91143/35-PMVD/2013 19. Juni 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2013 unter der Nr. 14477/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Vergabeverfahren in Ihrem Ressort" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4 und 9:
Zunächst wird um Verständnis dafür ersucht, dass diese Fragen auf Grund des außerordentlichen Verwaltungsaufwandes, der zu ihrer Beantwortung notwendig wäre, nicht im Detail beantwortet werden können. Jede Bestellung von Gegenständen oder jede kleine Reparaturarbeit wird in einem vom Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) festgelegten Verfahren vergeben. Eine taxative Auflistung aller Verträge im Zeitraum von lediglich einem Jahr würde eine Liste mit weit mehr als 10.000 Positionen ergeben. Zudem ist zu bedenken, dass die Mehrheit aller Aufträge auf Grund von Rahmenverträgen bzw. Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) beauftragt wird. Direktvergaben erfolgen nach § 41 BVergG 2006; gemäß § 41 Abs. 3 leg. cit. sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren. Nach § 44 leg. cit. sind statistische Aufzeichnungen an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln. Ich verweise diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Zu 5:
Es wurden 55 anfragegegenständliche Verträge, mit einem Umfang von rund 26 Mio. Euro, in Verfahren nach dem BVergG 2006 abgeschlossen.
Im Bereich
Rüstung und Beschaffung wurden Verträge über rund 183 Mio. Euro abgeschlossen.
Aufgrund der Besonderheit meines Ressorts weise ich darauf hin, dass eine
detaillierte Auflistung Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen
des Bundesheeres zulassen würde, ich ersuche daher um Verständnis,
dass ich von einer Beantwortung
(Art. 20 Abs. 3 B-VG) absehe.
Zu 6:
Es wird auf Grund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BVerG 2006 entschieden.
Zu 7:
Zunächst darf ich auf die Anfragebeantwortung meines Amtsvorgängers vom 7. März 2013 (Nr. 13258/AB zu Nr. 13670/J) verweisen. In der laufenden Gesetzgebungsperiode wurde für die Sektion Sport meines Ressorts in den Bereichen Förderkontrolle, Haus des Sports und Aufbauorganisation das Unternehmen Infora als Beraterin eingesetzt. Die Qualifikation dieses Unternehmens ergibt sich aus jahrzehntelangen Beratungstätigkeiten für den öffentlichen Sektor in den genannten Themenfeldern.
Zu 8:
Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der Kontrolle der internen Revision meines Ressorts und des Rechnungshofes.