14206/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0122-III/4a/2013 |
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Wien, 20. Juni 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14479/J-NR/2013 betreffend Vergabeverfahren in Ihrem Ressort, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 22. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4 und 9:
Vorweg wird um Verständnis dafür ersucht, dass diese Fragen aufgrund des extremen Verwaltungsaufwandes, der zu ihrer Beantwortung notwendig wäre, nicht beantwortet werden können. Es ist zu bedenken, dass jede kleine Bestellung von Gegenständen oder geringfügigen Reparaturarbeiten in einem Verfahren vergeben wird. Eine taxative Auflistung aller Verträge über nur ein Jahr würde eine Liste mit weit mehr als 10.000 Positionen ergeben. Zudem werden Aufträge mehrheitlich auf Basis von Rahmenverträgen/Rahmenvereinbarungen der BBG vergeben. Direktvergaben erfolgen auf Basis des § 41 BVergG 2006. Gemäß § 41 Abs. 3 § 41 BVergG 2006 sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.
Für die Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird folgend § 44 BVergG 2006 bezüglich statistischer Aufstellungen zu Aufträgen im Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich hinsichtlich des letztvorliegenden Jahres 2011 (excl. Leistungsabrufe aus BBG-Verträgen/Vereinbarungen) auf nachstehende Tabellen hingewiesen:
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DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE |
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öffentlicher Auftraggeber |
oberhalb des Schwellenwertes |
unterhalb des Schwellenwertes |
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Anzahl |
Wert (000) |
Wert (000) |
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BMUKK (Zentralstelle) |
0 |
0 |
6.651 |
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LIEFERAUFTRÄGE |
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öffentlicher Auftraggeber |
oberhalb des Schwellenwertes |
unterhalb des Schwellenwertes |
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Anzahl |
Wert (000) |
Wert (000) |
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BMUKK (Zentralstelle) |
0 |
0 |
233 |
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Zu Frage 5:
Seit dem 1. Jänner 2012 bis zum Einlangen der Anfrage wurden von der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Verträge in einem Verfahren mit mehreren Unternehmen nach Bundesvergabegesetz 2006 idgF. mit einem Vertragswert von mehr als EUR 100.000,00 abgeschlossen.
Zu Frage 6:
Es wird aufgrund der einschlägigen geltenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 idgF. entschieden.
Zu Frage 7:
Für den Zeitraum bis zum 28. Jänner 2013 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13672/J-NR/2013 verwiesen. Seither wurde inforelais, Mag. Sylvia Amann mit Beratungsleistungen beauftragt. Alle genannten Unternehmen waren für die Erfüllung des jeweiligen Auftrages bestens geeignet.
Zu Frage 8:
Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der Kontrolle der Internen Revision und der Überprüfung durch den Rechnungshof.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.