14211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0491-IV/5/2013

Wien, am          . Juni 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Markowitz und weitere Abgeordnete haben am 22. April 2013 unter der Zahl 14475/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vergabeverfahren in Ihrem Ressort“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 13:

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich diese Fragen aufgrund des extremen Verwaltungsaufwandes, der zu ihrer Beantwortung notwendig wäre, nicht beantworten kann. Es ist zu bedenken, dass jede Bestellung von Gegenständen oder kleinen Reparaturarbeiten in einem den jeweiligen vergaberechtlichen Vorschriften entsprechenden Verfahren vergeben wird. Eine taxative Auflistung aller Beschaffungsvorgänge über nur ein Jahr würde für ein Jahr eine Liste mit weit mehr als 10.000 Positionen ergeben. Zudem werden Leistungen, die gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind, auch auf Basis von Rahmenverträgen bzw. Rahmenvereinbarungen der BBG beauftragt. Direktvergaben erfolgen auf Basis des § 41 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006). Gemäß § 41 Abs 3 BVergG 2006 sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindlichen Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.

 

Nach § 44 Bundesvergabegesetz 2006 sind jedoch statistische Aufzeichnungen an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln. Ich verweise diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Zu Frage 5:

Es wurden seit 01. Jänner 2012 folgende Verträge mit einem Verkehrswert von mehr als € 100.000 in einem Verfahren mit mehreren Unternehmern nach dem Bundesvergabegesetz 2006 abgeschlossen.

 

Unternehmen

Betreff

Vertragswert in €

MEINDL SCHUH GmbH

Einsatzstiefel für die Bundespolizei und Justizwache

1.018.500

MEINDL SCHUH GesmbH

Einsatzschuhe für die Bundespolizei und die Justizwache

506.625

 

AB VILKMA

FEUCHTER GmbH

Uniformhemden und -blusen sowie Repräsentationshemden und -blusen für die Bundespolizei und die Justizwache

3.854.172

Müller Knöpfe Produktions-GmbH

Kappenembleme für die Bundespolizei und Justizwache

113.350

Lenz GesmbH

Socken, schwarz, für die Bundespolizei und Justizwache

502.500

Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie

Gewaltschutzzentrum Salzburg

Gewaltschutzzentrum Kärnten

Gewaltschutzzentrum Oberösterreich

Gewaltschutzzentrum Burgenland

Gewaltschutzzentrum Tirol

Gewaltschutzzentrum Niederösterreich

Gewaltschutzzentrum Steiermark

Institut für Sozialdienste gem. GmbH

Betreuung der Opferschutzeinrichtungen betreffend Gewalt in der Familie und Stalking

 

 

 

Anmerkung: Der zu bezahlende Betrag wird jeweils zur Hälfte vom Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst und vom Bundesministerium für Inneres abgerechnet werden.

 

 

29.655.552,48

Topas Bekleidung GmbH

 

Csizmarik és Társa Kft.

Mehrzweckhosen für die Bundespolizei und Justizwache

987.690

Attestor Forensics GmbH,

Klimaschränke für Labore in den Landespolizeidirektionen

109.600

Feuchter GmbH

GSOD-Einsatzanzüge für die Bundespolizei

1.360.900

SEMEX HandelsgmbH

Kurzmaschinenpistolen für das Einsatzkommando Cobra

338.355

Helmut Kraemer GmbH

Hosengürtel für die Bundespolizei und die Justizwache

292.500

AB VILKMA

Uniformhemden und -blusen, für die Bundespolizei und die Justizwache

440.950

CG Veranstaltungstechnik

Elektroinstallationen

Gedenkstätte Mauthausen

107.334,94

Tischlerei J. Pucher GesmbH

Vitrinenbau

Gedenkstätte Mauthausen

677.799,46

Bruckschwaiger GesmbH

Tischlereiarbeiten

Gedenkstätte Mauthausen

122.981,66

 

 

Zu Frage 6:

Es wird aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des „Bundesvergabegesetzes 2006 entschieden.

 

Zu Frage 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 13668/J vom 28. Jänner 2013 (13574/AB XXIV.GP) des Abgeordneten Gerald Grosz (BZÖ) u.a. betreffend externer Berateraufträge.

Nach Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 13668/J vom 28. Jänner 2013 (13574/AB XXIV.GP) wurden die nachfolgenden externen Beraterfirmen mit Aufträgen betraut.

·         Dr. Aicher Unternehmensberatung OG

·         Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie

·         ubmc Unternehmensberatung

 

Alle diese externen Beraterfirmen waren für die Erfüllung der jeweiligen Aufträge bestens geeignet.

 

Zu Frage 8:

Alle Beschaffungsvorgänge erfolgten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Wettbewerbsregeln.

 

Zu Frage 9:

Bei den von mir angesprochenen Bereichen handelt es sich um jene der öffentlichen Sicherheit im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Im Bundesvergabegesetz 2006 sind Ausnahmen für diesen Bereich vorgesehen, die, wenn sie gegeben sind, auch zur Anwendung kommen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Grundsätzlich stehen im Bundesministerium für Inneres fachlich qualifizierte Bedienstete zur Verfügung. Trotzdem gibt es verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beraterinnen oder externe Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:

Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes Wissen von Expertinnen und Experten im Bundesministerium für Inneres nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines/einer Außenstehenden oder auch eines/einer Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters.

 

Zu Frage 12:

Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der regelmäßigen Kontrolle der internen Revision und der Kontrolle des Rechnungshofes.