14212/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0465-II/2013
Wien, am . Juni 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tadler, Hagen und Kollegen haben am 22. April 2013 unter der Zahl 14488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten für den Lenkungsausschuss im Fall Kampusch“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Dem Evaluierungsteam gehörten 13 Personen an, davon jeweils zwei Vertreter des Federal Bureau of Investigation und des deutschen Bundeskriminalamtes, sechs Beamte des Bundesministeriums für Inneres und drei Bedienstete des Bundesministeriums für Justiz. Im Lenkungsausschuss waren je ein Mitarbeiter des Federal Bureau of Investigation und des deutschen Bundeskriminalamtes, zwei Beamte des Bundesministeriums für Inneres und drei vom Bundesministerium für Justiz vertreten.
Zu Frage 2:
Die Beamten des Bundesministeriums für Inneres haben an der Untersuchung ca. 900 Manntage gearbeitet. Hinsichtlich des zeitlichen Arbeitsaufwandes der Vertreter des Federal Bureau of Investigation und des deutschen Bundeskriminalamtes liegen keine diesbe-züglichen Aufzeichnungen vor.
Zu Frage 3:
Es wurden keine Kosten verrechnet.
Zu den Fragen 4 und 5 :
Für die Vertreter des Federal Bureau of Investigation und des deutschen Bundes-kriminalamtes entstanden Flugkosten in der Höhe von EURO 5.840,19. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aller an der Evaluierung beteiligten Personen betrugen insgesamt EURO 6.896,25. Auf Grund der pauschal gelegten Rechnungen können die davon auf die Vertreter des Federal Bureau of Investigation und des deutschen Bundes-kriminalamtes entfallenden Kostenanteile nicht ausgewiesen werden.
Zu Frage 6:
Es entstanden keine Kosten.