14217/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2013 unter der ZI. 14471/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vergabeverfahren in Ihrem Ressort“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 9:
Im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wird besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Einhaltung aller Vorgaben betreffend Vergabeverfahren gelegt. Zusätzlich zu den bundesweit geltenden Vorschriften wurden daher ressortintern klare und transparente Regelungen betreffend das Eingehen von rechtsverbindlichen Verpflichtungen (Auftragserteilungen) inklusive Kontrolle und Überwachung durch die Innere Revision (Generalinspektorat) festgelegt.
Die Vergabe von Aufträgen direkt durch das BMeiA (Direktvergaben) erfolgt gemäß § 41 Bundesvergabegesetz 2006. Sofern die Vergabe nicht über die BBG erfolgt, werden auch im Unterschwellenbereich regelmäßig mehrere Angebote eingeholt und der Bestbieter ermittelt.
Die Anzahl aller Aufträge des BMeiA, die 2012 im Unterschwellenbereich vergeben wurden, ohne sich auf Rahmenvereinbarungen der BBG stützen zu können, belaufen sich auf etwa 40.000 Fälle im In- und Ausland mit einem Auftragsvolumen von etwa 25 Mio. Euro. Ich ersuche um Verständnis, dass aufgrund dieser hohen Anzahl eine gewünschte einzelne Auflistung aller dieser Aufträge beträchtliche Personalressourcen des BMeiA binden würde.
Darüber hinaus verweise ich auf § 44 Bundesvergabegesetz 2006, wonach statistische Aufzeichnungen an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln sind, sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J-NR/2013 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Zu Frage 5:
Im In- und Ausland sind im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis zum Zeitpunkt der Anfrage folgende Aufträge mit einem Leistungswert von mehr als 100.000 Euro in einem Verfahren mit mehreren Unternehmern nach dem Bundesvergabegesetz 2006 vergeben worden:
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Zu Frage 6:
Aufträge werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundesvergabegesetzes 2006 vergeben. Zu Frage 7:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 13664/J-NR vom 28. März 2013. Zusätzlich sind zu nennen:
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Zu Frage 8:
Gemäß Revisionsordnung des BMeiA umfasst der Wirkungsbereich der Inneren Revision (Generalinspektor) sowohl die Überwachung der Einhaltung der Vergabevorschriften als auch die begleitende Kontrolle der Planung und Durchführung von Projekten. Darüber hinaus unterliegen sämtliche Beschaffungsvorgänge der Kontrolle des Rechnungshofes.