14218/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0139-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14473/J vom 22. April 2013 der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4. und 9.:
Jede kleine Bestellung von Gegenständen oder kleinen Reparaturarbeiten wird in einem Verfahren vergeben. Eine taxative Auflistung aller Verträge über nur ein Jahr würde eine Liste mit mehreren tausend Positionen ergeben. Zudem wird ein substantieller Prozentsatz der Aufträge auf Basis von Rahmenverträgen/Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vergeben. Direktvergaben erfolgen gemäß § 41 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006). Gemäß § 41 Abs. 3 BVergG 2006 sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.
Gemäß § 44 BVergG 2006 sind statistische Aufzeichnungen an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.
Zu 5.:
Im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage wurden seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen keine Verträge mit einem Vertragswert von mehr als € 100.000,-- in einem Verfahren mit mehreren Unternehmern nach dem BVergG 2006 abgeschlossen.
Zu 6.:
Es wird aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BVergG 2006 entschieden.
Zu 7.:
Für den Zeitraum bis zum 28. Jänner 2013 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13666/J vom 28. Jänner 2013 verwiesen. Seither wurden die Unternehmen Milestones in Public Relations und Ebner Hohenauer HC Consult GmbH, die Alpen-Adria Universität Klagenfurt sowie Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz mit entsprechenden Leistungen beauftragt. Die genannten Auftragnehmer sind für die Erfüllung der jeweiligen Aufträge bestens geeignet.
Zu 8.:
Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der Kontrolle der Internen Revision und des Rechnungshofes. Die Interne Revision des Bundesministeriums für Finanzen hat bei mehreren Prüfungen vergaberechtliche Aspekte mitgeprüft und keine Verletzungen des Vergaberechtes festgestellt.
Mit freundlichen Grüßen