14219/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0106-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14476/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Christoph Hagen und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vergabeverfahren in Ihrem Ressort“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4, 8 und 9:
Ich ersuche um Verständnis, dass die Fragen 1 bis 4 inhaltlich nicht beantwortet werden können. Die Fragestellung zielt – zeitlich nicht eingeschränkt – auf sämtliche in einem formfreien Verfahren abgeschlossene Verträge ab. Selbst wenn man den Zeitraum auf die aktuelle Gesetzesperiode reduzierte, käme man auf mehrere tausend Einzelverträge pro Jahr. Zudem wird ein substantieller Prozentsatz der Aufträge auf Basis von Rahmenverträgen der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vergeben. Allein im Jahr 2012 wurden vom Bundesministerium für Justiz Dienstleistungen und Produkte im Wert von über 60,6 Millionen Euro über die BBG beschafft. Alle von der Anfrage betroffenen Geschäftsvorgänge nach den gewünschten Kriterien (Leistung, Leistungswert, beauftragte Firma) aufzulisten, würde einen unvertretbar hohen und nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand auslösen.
Demgegenüber ist zu berücksichtigen, dass die Gebarung des Ressorts – somit auch sämtliche Beschaffungsvorgänge – ohnehin der Kontrolle des Rechnungshofs im Rahmen seiner gesetzlichen Prüfungstätigkeit unterliegen. Ferner werden alle Beschaffungsvorgänge von der internen Revision des Bundesministeriums für Justiz genau geprüft. Eine Fachabteilung der Zentralleitung führt darüber hinaus vor Abschluss von Verträgen eine inhaltliche und formelle Vertragsprüfung durch.
Bei Direktvergaben nach § 41 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) sind allenfalls eingeholte Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte gemäß § 41 Abs. 3 leg.cit. entsprechend zu dokumentieren.
Schließlich liefern alle Ressorts Informationen gemäß § 44 BVergG an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, der diese als Gesamtbericht an die Europäische Kommission weiterleitet. Ich darf daher auf diese statistischen Aufstellungen zum Jahr 2011 verweisen. Sie sind der Beantwortung der gleichlautenden Anfrage an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Zahl 14481/J angeschlossen.
Zu 5:
Seit 1. Jänner 2012 bis zum Einlangen der Anfrage (22. April 2013) wurden vom Bundesministerium für Justiz, Zentralleitung – in einem Verfahren mit mehreren Unternehmen – keine Verträge mit einem tatsächlichen Auftragswert von über 100.000 Euro abgeschlossen.
Zu 6:
Diese Entscheidungen werden nach den im BVergG gesetzlich verankerten Kriterien getroffen.
Zu 7:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Zl. 13669/J-NR/2013 betreffend „Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012“. Diese Angaben (vom 29. Jänner 2013) sind nach wie vor aktuell.
Bei allen Auftragserteilungen wurde darauf geachtet, dass die herangezogenen Unternehmen für die Erfüllung ihrer Aufträge – aus Sicht des Auftraggebers – jeweils bestgeeignet waren.
Wien, . Juni 2013
Dr. Beatrix Karl