14223/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 21. Juni 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0128-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14558/J betreffend „Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an Krisenpflegeeltern“, welche die Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Urteile des OGH werden selbstverständlich immer umgesetzt. Die Krankenversicherungsträger wurden bereits von diesem Urteil und seinen Implikationen informiert. Die Krankenversicherungsträger überprüfen nun die offenen Fälle auch im Hinblick auf das Urteil. Bei Feststellung eines Anspruchs erhalten Eltern eine Mitteilung über den Leistungsanspruch. Rechtskräftige Entscheidungen werden vom Urteil nicht berührt. Krisenpflegeeltern werden - wie alle anderen Eltern auch - im Rahmen der Antragstellung vom Krankenversicherungsträger beraten.

 

Abschließend darf betreffend die Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10177/J verwiesen werden.