14224/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 21. Juni 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0136-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14655/J betreffend „Schwerpunktfamilienberatungsstellen“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Derzeit werden für die Beratung von Familien mit behinderten Angehörigen 20 Schwerpunktfamilienberatungsstellen und zehn allgemeine Familienberatungsstellen, die diesen Beratungsschwerpunkt zusätzlich anbieten, gefördert.


 

Rechtsträger

Schwerpunktbe-ratungsstelle - Straße

Ort

VAMOS Verein zur Integration

Gemeindestrasse 35

7411 Markt Allhau

Integration: Kärnten

Kumpfgasse 23

9020 Klagenfurt

Moritschstraße 2/I

9500 Villach

Gesellschaft f. ganzheitliche Förderung und Therapie NÖ Gmbh

Schlossberggasse 270

3040 Neulengbach

Propstei 44

3910 Zwettl

Wachaustraße 26

3500 Krems/ Donau

Ziegelstadl 14

3243 St. Leonhard/ Forst

Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen

Linzerberg 45c

4209 Engerwitzdorf

Institut Hartheim - gemeinnützige BetriebsgmbH

Anton-Strauch-Allee 1

4072 Alkoven

Autistenhilfe OÖ - Familienberatungsstelle Wienerstraße

Wiener Straße 30

4020 Linz

Miteinander GmbH

Schillerstraße 53/4. Stock

4020 Linz

Lebenshilfe Salzburg, Verein für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung

Sterneckstraße 19/1/4a

5020 Salzburg

Soziale Initiative Salzburg

Bahnhofstr. 15

5500 Bischofshofen

Lebenshilfe Graz und Umgebung - Voitsberg

C.v.Hötzendorfstr. 37a

8010 Graz

alpha nova Betriebs.gesm.b.H.

Römerstraße 92

8401 Kalsdorf

ISI·Initiative Soziale Integration

Keplerstraße 95 / 3.OG

8020 Graz

MOBILITÄTS-FORSCHUNGS-INSTITUT Heilpädagogische Familien (MFI)

Mentlgasse 12A

6020 Innsbruck

VIANOVA

Mühler Straße 12

6600 Reutte

Integration Tirol

Egger-Lienz-Straße 2

6112 Wattens

Dachverband Österreichische Autistenhilfe

Eßlinggasse 17

1010 Wien

 


Rechtsträger

Allgemeine FBS mit
Zusatzangebot Behinderung - Straße

Ort

WIFF - Frauen- u. Familienberatung

Herzog-Bernhard-Platz 13

9100 Völkermarkt

Verein Familie und Beratung (VFB), Vereinigung zur Förderung einer qualifizierten Jugend-, Familien-, Partner- u. Sexualberatung

Kolliskoplatz 5

2020 Hollabrunn

Pfarre St.Martin

Martinstraße 40/1.Stock

3400 Klosterneuburg

NÖ Hilfswerk

Kaiser Franz Joseph Ring 35

2500 Baden

Eltern-Kind-Zentrum Innsbruck

Amraserstraße 5

6020 Innsbruck

Institut für Sozialdienste

Franz-Michael-Felder-Str.6

6845 Hohenems

Österreichische Gesellschaft  für Familienplanung

Währinger Gürtel 18-20, Univ. Frauenklinik, Ebene 8

1090 Wien

Pe-Le Verein zur Förderung von Lösungen familiärer Probleme

Gallmeyergasse 16/1/2

1190 Wien

Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien

Pius Parsch Platz 2/5. Stock (Lift)

1210 Wien

Institut für Familien-, Gruppen-, Partner- u. Einzelberatung sowie -hilfe

Gudrunstraße 143/2/10

1100 Wien

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Mit den vorhandenen Schwerpunktfamilienberatungsstellen ist die bei Einführung dieses Beratungsschwerpunktes als Ziel vorgesehene Anzahl erreicht.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Ausstattung der Beratungsstellen wurde unter Einbindung der Rechtsträger der Schwerpunktberatungsstellen erhoben und ist technisch und personell bedarfsgerecht.

 

An technischer Ausstattung stehen beispielsweise zur Verfügung: PC oder Laptop mit Sprachausgabe, Schriftvergrößerung, elektronische Kommunikationsgeräte (Tablet mit diversen Apps, Go talk, Big Mac) oder diverse Webangebote. Zu den personellen Ressourcen sind - neben den im Familienberatungsförderungsgesetz vorgesehenen Qualifikationen - beispielsweise besondere pädagogische Ausbildungen (zertifizierte Kommunikationspädagog/inn/en, Gebärde unterstützte Kommunikation), Berater/innen mit Gebärdendolmetschkenntnissen oder geschulte Berater/innen für visuelle und non-verbale Sprachunterstützung anzuführen.

 

Sämtliche Beratungsstellen sind entweder mit ihren eigenen Webangeboten, nach den Kriterien für barrierefreie Webinhalte gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, Konformitätslevel AA, barrierefrei, oder über die Homepage www.familienberatung.gv.at, die ebenfalls diesen Kriterien entspricht, barrierefrei erreichbar.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die physische Barrierefreiheit im Sinne der Anfrage ist in 70 % der Schwerpunktberatungsstellen und in 50% der allgemeinen Familienberatungsstellen, die zusätzlich auch den Schwerpunkt Beratung von Familien mit behinderten Angehörigen anbieten, gegeben.

Für die noch nicht barrierefreien Standorte liegen bereits von allen Rechtsträgern Maßnahmenpläne zur Umsetzung der physischen Barrierefreiheit vor, die bis spätestens Ende 2015 umgesetzt sein werden.

 

Kommunikative Barrierefreiheit im Sinne der Anfrage ist in allen Schwerpunktberatungsstellen und in rund 90 % der Beratungsstellen mit Zusatzangebot gegeben.

 

Intellektuelle Barrierefreiheit im Sinne der Anfrage ist in rund 75 % der Stellen gegeben.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung über die Situation und die Rechte von Kindern mit Behinderungen durch Informationen auf der Website http://www.kinderrechte.gv.at geleistet; darüber hinaus wird eine der im Rahmen des Kinderrechte-Monitoring-Board eingerichtete Projektgruppen die Thematik Inklusion von Kindern mit Behinderungen aufgreifen.

 

Einen spezifischen Beitrag zur Stärkung des Bewusstseins für die Bedürfnisse und Anliegen von Kindern mit Behinderungen leistet vor allem der sogenannten "Jugend-Check" (WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung – WFA-KJV, BGBl. II Nr. 495/2012), durch den die für Rechtssetzungsvorhaben verantwortlichen Entscheidungsträger in den Ressorts seit 1. Jänner 2013 angehalten sind, sich auch in die Situation von Kindern und jungen Erwachsenen zu versetzen und die bei der Folgeabschätzung von Gesetzen vorherrschende Erwachsenenperspektive um eine Kinder- und Jugendlichen-Perspektive zu erweitern.

 

In der Subdimension "Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen" wird die explizite Berücksichtigung und Wahrnehmung der spezifischen Bedürfnisse etwa sozial benachteiligter Kinder oder von Kindern mit Behinderungen verlangt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Zur Umsetzung der Ziele der EU-Behindertenpolitik 2010-2020 ist auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.