14224/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 21. Juni 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0136-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14655/J betreffend „Schwerpunktfamilienberatungsstellen“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Derzeit werden für die Beratung von Familien mit behinderten Angehörigen 20 Schwerpunktfamilienberatungsstellen und zehn allgemeine Familienberatungsstellen, die diesen Beratungsschwerpunkt zusätzlich anbieten, gefördert.
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Rechtsträger |
Schwerpunktbe-ratungsstelle - Straße |
Ort |
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VAMOS Verein zur Integration |
Gemeindestrasse 35 |
7411 Markt Allhau |
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Integration: Kärnten |
Kumpfgasse 23 |
9020 Klagenfurt |
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Moritschstraße 2/I |
9500 Villach |
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Gesellschaft f. ganzheitliche Förderung und Therapie NÖ Gmbh |
Schlossberggasse 270 |
3040 Neulengbach |
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Propstei 44 |
3910 Zwettl |
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Wachaustraße 26 |
3500 Krems/ Donau |
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Ziegelstadl 14 |
3243 St. Leonhard/ Forst |
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Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen |
Linzerberg 45c |
4209 Engerwitzdorf |
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Institut Hartheim - gemeinnützige BetriebsgmbH |
Anton-Strauch-Allee 1 |
4072 Alkoven |
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Autistenhilfe OÖ - Familienberatungsstelle Wienerstraße |
Wiener Straße 30 |
4020 Linz |
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Miteinander GmbH |
Schillerstraße 53/4. Stock |
4020 Linz |
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Lebenshilfe Salzburg, Verein für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung |
Sterneckstraße 19/1/4a |
5020 Salzburg |
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Soziale Initiative Salzburg |
Bahnhofstr. 15 |
5500 Bischofshofen |
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Lebenshilfe Graz und Umgebung - Voitsberg |
C.v.Hötzendorfstr. 37a |
8010 Graz |
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alpha nova Betriebs.gesm.b.H. |
Römerstraße 92 |
8401 Kalsdorf |
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ISI·Initiative Soziale Integration |
Keplerstraße 95 / 3.OG |
8020 Graz |
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MOBILITÄTS-FORSCHUNGS-INSTITUT Heilpädagogische Familien (MFI) |
Mentlgasse 12A |
6020 Innsbruck |
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VIANOVA |
Mühler Straße 12 |
6600 Reutte |
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Integration Tirol |
Egger-Lienz-Straße 2 |
6112 Wattens |
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Dachverband Österreichische Autistenhilfe |
Eßlinggasse 17 |
1010 Wien |
Rechtsträger |
Allgemeine FBS mit |
Ort |
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WIFF - Frauen- u. Familienberatung |
Herzog-Bernhard-Platz 13 |
9100 Völkermarkt |
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Verein Familie und Beratung (VFB), Vereinigung zur Förderung einer qualifizierten Jugend-, Familien-, Partner- u. Sexualberatung |
Kolliskoplatz 5 |
2020 Hollabrunn |
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Pfarre St.Martin |
Martinstraße 40/1.Stock |
3400 Klosterneuburg |
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NÖ Hilfswerk |
Kaiser Franz Joseph Ring 35 |
2500 Baden |
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Eltern-Kind-Zentrum Innsbruck |
Amraserstraße 5 |
6020 Innsbruck |
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Institut für Sozialdienste |
Franz-Michael-Felder-Str.6 |
6845 Hohenems |
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Österreichische Gesellschaft für Familienplanung |
Währinger Gürtel 18-20, Univ. Frauenklinik, Ebene 8 |
1090 Wien |
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Pe-Le Verein zur Förderung von Lösungen familiärer Probleme |
Gallmeyergasse 16/1/2 |
1190 Wien |
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Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien |
Pius Parsch Platz 2/5. Stock (Lift) |
1210 Wien |
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Institut für Familien-, Gruppen-, Partner- u. Einzelberatung sowie -hilfe |
Gudrunstraße 143/2/10 |
1100 Wien |
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Mit den vorhandenen Schwerpunktfamilienberatungsstellen ist die bei Einführung dieses Beratungsschwerpunktes als Ziel vorgesehene Anzahl erreicht.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Ausstattung der Beratungsstellen wurde unter Einbindung der Rechtsträger der Schwerpunktberatungsstellen erhoben und ist technisch und personell bedarfsgerecht.
An technischer Ausstattung stehen beispielsweise zur Verfügung: PC oder Laptop mit Sprachausgabe, Schriftvergrößerung, elektronische Kommunikationsgeräte (Tablet mit diversen Apps, Go talk, Big Mac) oder diverse Webangebote. Zu den personellen Ressourcen sind - neben den im Familienberatungsförderungsgesetz vorgesehenen Qualifikationen - beispielsweise besondere pädagogische Ausbildungen (zertifizierte Kommunikationspädagog/inn/en, Gebärde unterstützte Kommunikation), Berater/innen mit Gebärdendolmetschkenntnissen oder geschulte Berater/innen für visuelle und non-verbale Sprachunterstützung anzuführen.
Sämtliche Beratungsstellen sind entweder mit ihren eigenen Webangeboten, nach den Kriterien für barrierefreie Webinhalte gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, Konformitätslevel AA, barrierefrei, oder über die Homepage www.familienberatung.gv.at, die ebenfalls diesen Kriterien entspricht, barrierefrei erreichbar.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die physische Barrierefreiheit im Sinne der Anfrage ist in 70 % der Schwerpunktberatungsstellen und in 50% der allgemeinen Familienberatungsstellen, die zusätzlich auch den Schwerpunkt Beratung von Familien mit behinderten Angehörigen anbieten, gegeben.
Für die noch nicht barrierefreien Standorte liegen bereits von allen Rechtsträgern Maßnahmenpläne zur Umsetzung der physischen Barrierefreiheit vor, die bis spätestens Ende 2015 umgesetzt sein werden.
Kommunikative Barrierefreiheit im Sinne der Anfrage ist in allen Schwerpunktberatungsstellen und in rund 90 % der Beratungsstellen mit Zusatzangebot gegeben.
Intellektuelle Barrierefreiheit im Sinne der Anfrage ist in rund 75 % der Stellen gegeben.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung über die Situation und die Rechte von Kindern mit Behinderungen durch Informationen auf der Website http://www.kinderrechte.gv.at geleistet; darüber hinaus wird eine der im Rahmen des Kinderrechte-Monitoring-Board eingerichtete Projektgruppen die Thematik Inklusion von Kindern mit Behinderungen aufgreifen.
Einen spezifischen Beitrag zur Stärkung des Bewusstseins für die Bedürfnisse und Anliegen von Kindern mit Behinderungen leistet vor allem der sogenannten "Jugend-Check" (WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung – WFA-KJV, BGBl. II Nr. 495/2012), durch den die für Rechtssetzungsvorhaben verantwortlichen Entscheidungsträger in den Ressorts seit 1. Jänner 2013 angehalten sind, sich auch in die Situation von Kindern und jungen Erwachsenen zu versetzen und die bei der Folgeabschätzung von Gesetzen vorherrschende Erwachsenenperspektive um eine Kinder- und Jugendlichen-Perspektive zu erweitern.
In der Subdimension "Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen" wird die explizite Berücksichtigung und Wahrnehmung der spezifischen Bedürfnisse etwa sozial benachteiligter Kinder oder von Kindern mit Behinderungen verlangt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Zur Umsetzung der Ziele der EU-Behindertenpolitik 2010-2020 ist auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.