1423/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0086-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1377/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Tätigkeiten von Raiffeisenmitarbeitern im Ministerium“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 10:

Soweit – mit verwaltungsökonomisch vertretbarem Aufwand – überblickbar üben (nur) im Bereich der nachgeordneten Dienststellen zwei Personen eine Nebenbeschäftigung in der Raiffeisen-Gruppe aus.

Ein Rechtspfleger und eine Rechtspflegerin waren in die Funktion des Ortsobmanns bzw. der Ortsobfrau und zu Mitgliedern des Aufsichtsrates kleiner Filialstellen einer Raiffeisenbank gewählt worden.

Die Dienstbehörde erlangte aufgrund von Anträgen auf Genehmigung dieser Tätigkeiten Kenntnis von diesen Nebenbeschäftigungen und hat diese letztlich als mit den hauptberuflichen Tätigkeiten als Rechtspfleger in Grundbuchs- bzw. Exekutionssachen als unvereinbar durch schriftliche Weisung gemäß § 56 Abs. 2 BDG 1979 untersagt. 

Ich bitte um Verständnis, dass mir detaillierte, individualisierende Angaben schon aufgrund der sich aus dem Datenschutzgesetz 2000 ergebenden verfassungsrechtlichen Verpflichtungen verwehrt sind.

Darüber hinausgehende Tätigkeiten von Mitarbeitern in der Raiffeisengruppe sind mir nicht bekannt.

 

.Mai 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)