14237/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.06.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14541/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Hackl und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Die geschilderte Vorgangsweise ist mir nicht bekannt.
Fragen 2 bis 5:
In Gebäuden, die von der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie den nachgeordneten Dienststellen (Bundessozialamt und Arbeitsinspektorate) genutzt werden, ist es weder üblich noch geplant, dass auch Versicherungen diese nutzen. Bezüglich der Unterbringung von Versicher-ungen in Gebäuden, die von anderen Bundesministerien bzw. sonstigen öffentlichen Stellen genützt werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese Fragestellung nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Fragen 6 und 8 bis 11:
Da ich über die geschilderten Umstände keine Kenntnis habe und meinem Ressort auch keine Beschwerden dazu vorliegen, wurden von mir auch keine Veran-lassungen getroffen.
Frage 7:
Sowohl Versicherungen als auch VersicherungsvermittlerInnen sind nur im Rahmen ihrer Tätigkeit als solche bzw. beim Abschluss von Versicherungsverträgen zu bestimmten Auskünften, darunter auch Kosten, verpflichtet. Rein rechtlich ist daher zu bezweifeln, ob über die Zusammensetzung der Kosten informiert werden müsste. Als konsumentenfreundlich kann man eine derartige Vorgangsweise aber jedenfalls nicht bezeichnen.