14239/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0061-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. JUNI 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14595/J, betreffend die

                        „Almflächen-Problematik“

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14595/J, teile ich Folgendes mit:

 

Vorbemerkung:

Das in der Anfrage erwähnte Verfahren vor dem EuG (T-368/05) betraf die Anwendung des damals neuen Systems (Almleitfaden aus dem Jahr 2000) bei der Angabe von Almflächen für Zwecke der Extensivierungsprämie im Jahr 2000. Die EK hat eine finanzielle Berichtigung bei den betroffenen Tierprämien für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten vorgenommen, die vom EuG mit dem genannten Urteil bestätigt wurde.

Damit beziehen sich die Wirkungen des Urteils ausschließlich auf die Tierprämien-Anträge 2000 in den drei genannten Bundesländern. Darüber hinaus gehende Schlüsse für die nachfolgenden Jahre können aus dem Urteil nicht gezogen werden. Auch eine in der Anfrage angedeutete Änderung der Kontrollpraxis ab 2010 resultiert nicht aus diesem Urteil, die notwendige Erhöhung der Kontrollquote war durch EU-rechtliche Vorgaben aufgrund bisheriger Kontrollfeststellungen bedingt.

 

Zu Frage 1:

 

In den Jahren 2007 bis 2012 wurden insgesamt 6.314 Vor-Ort-Kontrollen auf Almen durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

 

Gegenüber den im Jahr 2007 beantragten Almfutterflächen sind seither insgesamt 73.446,97 ha nicht mehr beantragt worden. Die Verringerung der Almfutterflächen ist insbesondere durch naturbedingte Veränderungen (wie zB Zunahme der Überschirmung) sowie Herausnahme von Flächen aus der Nutzung (zB Auszäunung) aber auch witterungsbedingte Umstände (zB Vermurungen)  bedingt. 

 

Zu Frage 3:

 

Die Kosten der Vor-Ort-Kontrollen 2007 bis 2012 betragen insgesamt 3.394.000,00 €.

 

Zu Frage 4:

 

Folgende Anzahl von Mitarbeitern in der AMA/Technischer Prüfdienst waren mit Almkontrollen beschäftigt in der vorangegangenen Förderperiode (konzentriert in den Monaten Juli, August und teilweise September):

 

Jahr

Anzahl Mitarbeiter

2000

32*

2001

63*

2002

62*

2003

60*

2004

65*

2005

74

2006

71

* Die Kontrollen wurden teilweise durch die Landesregierungen bzw. die
   Agrarbezirksbehörden durchgeführt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Folgende Anzahl an Mitarbeitern in der AMA/Technischer Prüfdienst waren mit Almkontrollen beschäftigt in der aktuellen Förderperiode (konzentriert in den Monaten Juli, August und teilweise September):

 

Jahr

Anzahl Mitarbeiter

2007

64

2008

60

2009

60

2010

55

2011

72

2012

83

 

Da die Mitarbeiter im Technischen Prüfdienst für viele Kontrollbereiche und nicht nur ausschließlich mit Almkontrollen eingesetzt werden, ist auch eine Darstellung von zusätzlichen Mitarbeitern ausschließlich für den Bereich Almen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

 

Das System der Almfutterflächenermittlung, der sogenannte „Almleitfaden“, gilt seit 2001 und ist mittlerweile hinlänglich bekannt (mehrfache Erläuterungen in AMA-Merkblättern, AMA-Homepage, Informationsveranstaltungen von AMA und Kammern etc.). Er baut auf einem sogenannten Pro-Rata-System mit Überschirmungsfaktoren und NLN-Faktoren auf. Die Feststellung erfolgt dabei einerseits über Digitalisierungen auf der sogenannten Hofkarte und andererseits durch die Vor-Ort-Kontrollen.

Aufgrund der Erfahrungen in der Anwendung, den durchgeführten Qualitätskontrollen und unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts werden verschiedene Überlegungen zur Weiterentwicklung des Flächenfeststellungssystems auf der Alm – aber auch für die Heimgutflächen – angestellt. Zentrales Anliegen bei diesen Überlegungen sind die Senkung der Fehlerraten und eine mögliche Vereinfachung. Dabei sind aber jedenfalls weiter die entsprechenden INVEKOS-Vorgaben zu beachten und die Weiterentwicklung im EU-Recht zu berücksichtigen.

 

Eine grundsätzliche Praxistauglichkeit des angewendeten Systems hat sich auch im Zuge der Qualitätskontrollen und der Evaluierungen durch die bescheinigende Stelle gezeigt.


Zu Frage 11:

 

Zur Almflächenthematik liegt noch keine abschließende Stellungnahme der Europäischen Kommission vor.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Der Almleitfaden stellt eine vereinfachte (weil in Pauschalsätzen vorgenommene) Futterflächenermittlung dar. Dieser Pro-Rata-Ansatz ist auch in aktuelleren Arbeitsdokumenten der Europäischen Kommission als heranziehbare Option zu finden. Die zitierten Aussagen beziehen sich vor allem auf die technische Ausgestaltung der Futterflächenermittlung, da neue technische Möglichkeiten durch Infrarot- oder Spektralfilter auch eine Beurteilung der konkreten Nutzung der Flächen erlauben. Wie weit diese für die Beurteilung der Almfutterflächen heranziehbar sind, muss in Praxistests erst näher geprüft werden.

 

 

Die rechtliche Basis für die gegenständliche Kommission ist in § 8 BMG zu finden.

Das System der Digitalisierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf sogenannten Hofkarten basierend auf mittlerweile hoch auflösenden Ortophotos hat sich durchaus bewährt, das in Österreich  angewendete Flächensystem ist auch aus Sicht der EK als sicher einzustufen. Aufgrund der umfassenden Aufarbeitung der Thematik können in Bezug auf Einzelfälle Fehler der „Agrarbürokratie“ nicht kategorisch ausgeklammert bleiben.

 

 

Der Bundesminister: