14241/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0065-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. JUNI 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 29. April 2013, Nr. 14665/J, betreffend Umsetzung der für

                        2012 geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan Behinderung

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen vom 29. April 2013, Nr. 14665/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Dazu wird auf die Antwort des Herrn Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 14656/J sowie auf die Antwort der Frau Bundesministerin für Justiz zur parlamentarischen Anfrage Nr. 14663/J verwiesen.


Zu Frage 2:

 

Bislang wurden diese Anforderungen im Planungsprozess für Umbau, Sanierung, Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen, Beschilderungen, etc. von den Amtswirtschaftsstellen und der über den BBG-Rahmenvertrag abgerufenen Sicherheitsfachkraft wahrgenommen.

Der Nominierungsprozess für die Bestellung eines Barrierefreiheits-Beauftragten wurde in die Wege geleitet.

 

Zu Frage 3:

 

Dazu wird auf die Antwort des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur parlamentarischen Anfrage Nr. 14668/J verwiesen.

 

Zu Frage 4:

 

Das höhere land- und forstwirtschaftliche Schulwesen bildet keine Berufe für den Bereich des Verkehrswesens mit Personenbeförderung aus.

 

Die Ausbildungsziele sind in § 9 des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes festgelegt. Lehrveranstaltungen zum Themenbereich Barrierefreiheit in Ausbildungsstätten, sofern die darin ausgebildeten Berufe im Verkehrswesen mit Personenbeförderung Verwendung finden, wie in der Maßnahme 92 vorgeschlagen, sind darin nicht enthalten.

 

Zu Frage 5:

 

Dazu wird auf die Antwort der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst zur parlamentarischen Anfrage Nr. 14657/J verwiesen.

 

Der Bundesminister: