14244/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0130-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. Juni 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14502/J-NR/2013 betreffend Finanzierung notwendiger Lehrerstellen in Wien, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 25. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Vorauszuschicken ist, dass zum Stichtag der Anfragestellung noch kein Stellenplanantrag des Landes Wien für das Schuljahr 2013/14 eingelangt ist. Die Genehmigung des vorläufigen Stellenplanes für die allgemein bildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2013/14 hat bis längstens 31. August 2013 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen zu erfolgen. Die im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage ange­gebenen Zahlen können daher nicht verifiziert werden.

 


Der Bund erfüllt durch die laufende Finanzierung aller Lehrerinnen- und Lehrergehälter jeden­falls seine gesetzliche Verpflichtung, den Ländern den Aktivitätsaufwand der Landeslehrerinnen und -lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen im Rahmen der genehmigten Stellenpläne zu ersetzen (§ 4 FAG 2008).

 

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur berechnet die Zahl der zu genehmigenden Planstellen unter Anwendung des im Rahmen des Finanzausgleichs mit den Ländern paktierten Berechnungsschlüssels auf Basis der jeweils aktuellen Schülerinnen- und Schülerzahl.

Darüber hinaus genehmigt der Bund Planstellen in Form von zweckgebundenen Zuschlägen für pädagogische Projekte wie Sprachförderung oder Tagesbetreuung. Die Berechnung des Planstellenbedarfes für diese zweckgebundenen Zuschläge erfolgt in Anlehnung an die schul­organisationsrechtlichen Grundsatzbestimmungen ebenfalls auf Basis der entsprechenden Schülerinnen- und Schülerzahlen.

 

Zu Frage 3:

Die Berechnung des Planstellenbedarfes erfolgt, wie schon zu Frage 2 ausgeführt, auch für den sonderpädagogischen Förderbedarf unter Anwendung des im Rahmen des Finanzausgleichs mit den Ländern paktierten Berechnungsschlüssels auf Basis der jeweils aktuellen Schülerinnen- und Schülerzahl.

Zusätzlich stellt der Bund den Ländern Strukturmittel in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich, insbesondere für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen, zur Verfügung.

 

Zu Frage 4:

Die für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung an allgemein bildenden Pflichtschulen nötigen Lehrerinnen- und Lehrerpersonalressourcen sind in den Stellenplänen vorgesehen. Eine steigende Zahl an Schülerinnen und Schülern in der Tagesbetreuung führt zu einem entsprechenden Anstieg der Zahl der genehmigten Planstellen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.