14247/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0132-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. Juni 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14510/J-NR/2013 betreffend schulische Tagesbetreuung, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 25. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Schulen müssen sich mittels Portfolio, welches anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs zu erstellen ist, bewerben. Der 3. Durchgang wurde im Juni 2012 mit der Verleihung des Gütesiegels an die Schulen abgeschlossen. Der Start des 4. Durchgangs ist in Planung. Weitere Informationen zur „Qualitätsaktion – Gütesiegel“ sind unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/tagesbetreuung/guetesiegel/index.xml abrufbar.

 

Zu Frage 2:

Eine Auflistung aller Gütesiegelschulen des 3. Durchgangs findet sich abrufbar unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/tagesbetreuung/guetesiegel/gs3dg.xml.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Entsprechend den Meldungen der Länder zum definitiven Stellenplan für die der Diensthoheit der Länder unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen stellt sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Volksschule (VS) sowie eine Hauptschule oder Neue Mittelschule (HS/NMS) im Schuljahr 2012/13 besuchen, wie folgt dar:


 

VS

HS/NMS

Burgenland

10.255

7.346

Kärnten

20.654

13.808

Niederösterreich

63.422

41.227

Oberösterreich

58.748

42.365

Salzburg

21.465

15.155

Steiermark

43.303

29.706

Tirol

28.302

21.119

Vorarlberg

16.607

12.326

Wien

63.362

28.036

Österreich

326.088

211.088

 

Ungeachtet des Umstandes, dass im Pflichtschulbereich die Festlegung der Standorte ganztägiger Schulformen unter Bedachtnahme auf grundsatzgesetzlich definierte Prämissen nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften (Art. 14 Abs. 3 lit. b B-VG) erfolgt, ist zu bemerken, dass sich aus den Datenmeldungen der Länder zu den definitiven Stellenplänen für allgemein bildende Pflichtschulen die konkrete Ausgestaltung der schulischen Tagesbetreuung samt zeitlicher Komponente an den einzelnen Pflichtschulen nicht erschließen lässt.

 

Entsprechend den Datenmeldungen der Länder zu den definitiven Stellenplänen für allgemein bildende Pflichtschulen ergeben sich nachstehende Zahlen betreffend Schülerinnen und Schüler in schulischer Tagesbetreuung an einer Volksschule (VS) sowie einer Hauptschule oder Neuen Mittelschule (HS/NMS) im Schuljahr 2012/13:

 

VS

HS/NMS

Burgenland

2.749

2.103

Kärnten

1.473

1.900

Niederösterreich

7.689

2.973

Oberösterreich

2.589

5.381

Salzburg

2.333

758

Steiermark

7.592

1.840

Tirol

1.869

913

Vorarlberg

2.183

2.784

Wien

21.624

9.993

Österreich

50.101

28.645

 

Hinsichtlich des angesprochenen Besuchs einer „anderen Nachmittagsbetreuung (z.B. Hort)“ oder einer „Mittagsbetreuung“ im Pflichtschulbereich liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aus den Datenmeldungen der Länder keine Informationen vor, wobei ergänzend bemerkt wird, dass der Besuch außerschulischer Betreuungsangebote bzw. das Hortwesen entsprechend Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG oder Angelegenheiten der Schulerhalterschaft im Pflichtschulbereich keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen.


Zu Fragen 5 und 6:

Auf nachstehende Übersicht zur AHS-Unterstufe im Schuljahr 2012/13 aufgeschlüsselt nach Bundesländern wird hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass aus den zentral verfügbaren Informationssystemen eine Differenzierung nach zeitlichen Komponenten nicht möglich ist:

 

Schülerzahl
AHS-U

Schüler in der Tagesbetreuung in … an AHS-U

Schüler in der Mittagsbetreuung an AHS-U

verschränkter
Form

getrennter
Form

Burgenland

3.036

0

291

22

Kärnten

7.248

0

1.251

0

Niederösterreich

20.312

0

1.489

3.846

Oberösterreich

15.350

364

1.057

1.587

Salzburg

6.846

0

874

2.037

Steiermark

13.867

651

1.814

942

Tirol

7.002

0

284

1.803

Vorarlberg

3.936

371

0

3.007

Wien

34.446

675

8.372

6.394

Österreich

112.043

2.061

15.432

19.638

 

 

Hinsichtlich des angesprochenen Besuchs einer „anderen Nachmittagsbetreuung (z.B. Hort)“ ist zu bemerken, dass der Besuch außerschulischer Betreuungsangebote bzw. das Hortwesen entsprechend Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betrifft.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.