14260/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0512-II/10/a/2013
Wien, am . Juni 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 25. April 2013 unter der Zahl 14540/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Räumlichkeiten von Versicherungen in Gebäuden des BMI" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres, da mit dem Bundesimmobiliengesetz vom 19. Dezember 2000 die bis dahin von der Republik Österreich gehaltenen Liegenschaften an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verkauft wurden. In Bezug auf die Vermietung der anfragegegenständlichen Räumlichkeiten handelt es sich daher auch um entsprechende Verträge zwischen der BIG und der Versicherungsgesellschaft. Diese Bereiche sind entsprechend beschildert. Vertragsinhalte und Dauer der Vermietung sind geschäftliche Vereinbarungen zwischen der BIG und dem Mieter und daher dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt.
Von anderen Bundesländern sind dem Ressort keine Einmietungen bekannt, wo Angehörige von Versicherungsgesellschaften im gleichen Objekt wie die Bediensteten der Verkehrsämter situiert wären.