14261/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0481-II/10/b/2013
Wien, am . Juni 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen, haben am 25. April 2013 unter der Zahl 14543/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rufnummernunterdrückung bei Anrufen von der Polizei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zuge der Erweiterung des bestehenden österreichweiten internen Telefonsystems um GSMGateways zwecks Reduzierung der enormen Telefonkosten, wurde österreichweit die Funktion "Least-Cost-Routing (kurz LCR)" integriert. Motivation für die Maßnahme war die dadurch mögliche massive Einsparung von Verbindungsentgelten, da mit LCR der jeweils kostengünstigste Verbindungsaufbau durch das Telefonsystem automatisch sichergestellt werden kann. Dabei werden Gespräche an Mobilteilnehmer über ein zentrales GSM-Gateway geroutet und eine Mobil zu Mobil-Verbindung hergestellt, die keine Gesprächsgebühren verursachen. Die Installation der GSM-Gateways erfolgte bundesländerweise von März bis Mai 2011.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Durch den Betrieb der GMS-Gateways wird pro Bundesland eine monatliche Einsparung von ca. € 40.000,- an Gesprächsgebühren erzielt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Nein, weil kein technisches Problem vorliegt, sondern eine zweckmäßige und wirtschaftliche Entscheidung dahinter steht.
Zu Frage 6:
Es gibt dazu keine Lösungsansätze, da die Anzeige der Ursprungsnummer (Nebenstelle der Dienststelle) technisch und fernmelderechtlich nicht möglich ist. Alle Gespräche von Nebenstellen, die in Richtung Mobilnetz abgehen, werden auf einem GSM-Gateway pro Bundesland zusammengeführt. In einem GSM-Gateway sind mehrere SIM-Karten aller Mobilfunknetze Österreichs installiert. Die Verbindung zum angerufenen Mobilteilnehmer wird automatisch über dessen Mobilfunkbetreiber herstellt. Dabei gibt es aus technischen und fernmelderechtlichen Gründen nur die Möglichkeit, die Rufnummer der jeweils am GSM-Gateway ausgewählten SIM-Karte anzuzeigen oder die Rufnummer generell zu unterdrücken. Da die vom System gewählte GSM-Rufnummer für den Bürger nicht rückrufbar ist, wurde generell auf die Anzeige verzichtet.
Angemerkt wird, dass Gespräche vom Festnetz (Nebenstellen) zu externen Festnetzanschlüssen nicht betroffen sind.