14266/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0450-II/8/2013
Wien, am . Juli 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 3. Mai 2013 unter der Zahl 14684/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Direktion für Sondereinheiten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Vorbereitungen für die nunmehr als „Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten“ bezeichnete Direktion begannen am 24. Februar 2012.
Zu Frage 2:
Es wurden die obersten Führungsfunktionäre der von den organisatorischen Änderungen betroffenen Organisationseinheiten mit den Vorbereitungen betraut und in den einzelnen Projektschritten weitere Mitarbeiter dieser Organisationseinheiten beigezogen.
Zu Frage 3:
In der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten werden die Observationseinheiten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungs-schutz und Terrorismusbekämpfung, der Entschärfungsdienst, der operative Personenschutz sowie das Einsatzkommando Cobra zusammengeführt. Das Operative Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen wird der neuen Organisationseinheit in dienstrechtlichen, administrativen und ökonomischen Angelegenheiten angegliedert. In technischen Ange-legenheiten erfolgt eine enge Kooperation mit der Sondereinheit für Observation.
Zu den Fragen 4 und 5:
Nein. Die Sondereinheit für Observation untersteht nach der Sondereinheiten-Verordnung – ebenso wie das Einsatzkommando Cobra - unmittelbar dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, weshalb eine Zusammenführung eine Änderung der zitierten Bestimmung bedeuten würde. Im Übrigen unterliegt die Sondereinheit für Observation der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz.
Zu den Fragen 6 und 7:
Nein. Die Mitglieder der Verhandlungsgruppen werden nur bei Bedarf einberufen. Sie üben ihre Tätigkeit als Mitglied der Verhandlungsgruppe neben ihrer sonstigen polizeilichen Tätigkeit aus.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ja.
Zu Frage 10:
Nur die operativen Aufgaben des Personenschutzes werden zur Sondereinheit Einsatz-kommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten transferiert.
Zu Frage 11:
Von den Änderungen sind die Landesämter für Verfassungsschutz organisatorisch nicht betroffen.
Zu Frage 12:
Die Neuorganisation bedingt keine negativen Auswirkungen auf die Geheimhaltungs-erfordernisse. Durch die organisatorische Trennung der ermittelnden von den observierenden Kräften sowie den Zugriffseinheiten wird diesem Erfordernis entsprochen. Durch die enge Kooperation der verschiedenen Organisationseinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit ist ein rasches Reagieren auf Bedrohungsszenarien gewährleistet.
Zu Frage 13:
Die Einrichtung der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten beseitigt Mehrgleisigkeiten, insbesondere bei der Aus- und Fortbildung. Die Planung und Durchführung der Schulungsmaßnahmen kann ökonomischer gestaltet werden und es kommt durch die gemeinsamen Schulungen zu einer Vernetzung von bestehendem Wissen in den unterschiedlichen Fachgebieten. Bei den operativen Aufgaben werden bestehende Redundanzen beseitigt und der Professionalisierungsgrad und die Auslastung erhöht. Des Weiteren werden durch die Zusammenführung und Straffung der einzelnen bisher in verschiedenen Organisationseinheiten agierenden Kräfte auch Planstellen frei, die die Bereiche „Bekämpfung der Cyberkriminalität“ und „Schutz kritischer Infrastrukturen“ verstärken werden. Durch die Bündelung der einzelnen bisher getrennt agierenden Organisationseinheiten in einer Direktion kommt es zu einer optimierten Auslastung des technischen Equipments. Die Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezial-einheiten ist in ihren Aufgabenbereichen für die österreichischen Polizeidienststellen und die internationalen Sicherheitsbehörden alleinige Ansprech- und Servicestelle.
Zu Frage 14:
Durch die Zusammenführung der einzelnen Organisationseinheiten in der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten kommt es durch die Synergieeffekte zu einer effizienteren und effektiveren Ausnutzung der zugewiesenen Budgetmittel.
Zu Frage 15:
Durch die entstehende organisatorische Zusammenführung der unterschiedlichen Aufgaben-bereiche können insgesamt 16 Planstellen in die die Bereiche „Bekämpfung der Cyberkriminalität“ und „Schutz kritischer Infrastrukturen“ umgeschichtet werden.
Zu Frage 16:
Am 1. Juni 2013.
Zu den Fragen 17 bis 21:
Der mit 1. April 2004 bestellte Kommandant des Einsatzkommandos Cobra war nicht Mitarbeiter im Kabinett Strasser. Im Übrigen können im Hinblick auf die laufenden Ausschreibungen und Besetzungsverfahren diese Fragen nicht beantwortet werden.
Zu Frage 22:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird von einer Beantwortung der Frage Abstand genommen.