14270/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am         Mai 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0142-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14539/J vom 25. April 2013 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Nein.

 

Zu 2., 3. und 4.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 5. und 6.:

Dem Bundesministerium für Finanzen sind keine ähnlich gelagerten Fälle bekannt.

 


Zu 7. bis 9.:

Die FMA geht jeder Kundenbeschwerde nach und prüft, ob systemische Fehler zu Grunde liegen. Beschwerdemanagement und Verbrauchertelefon der FMA informieren über die rechtlichen Möglichkeiten und tragen Sorge, dass jede Information hinsichtlich relevanter Fehlentwicklungen oder eventueller Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Normen überprüft wird. Als Aufsicht hat sie Objektivität gegenüber allen Beaufsichtigten und deren Kundinnen

und Kunden zu wahren und darf niemals Partei ergreifen. Etwaige Schadenersatzansprüche haben geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich bei Zivilgerichten einzuklagen.

 

Die FMA weist auf ihrer Website auf diese Umstände ausführlich hin. Entsprechend den Ausführungen in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage wurde in diesem Sinn offenbar auch die in Frage stehende Beschwerde geprüft, womit die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

 

Zu 10.:

Das dem Bundesministerium für Finanzen zur Vollziehung zugewiesene Aufsichtsrecht ist öffentliches Recht. Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und ihren Kundinnen und Kunden wie im gegenständlichen Fall resultieren aber aus zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen. Deren Schlichtung fällt in die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit. Für möglichst unbürokratische Lösungen haben die österreichischen Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstitute für Beschwerden und Anfragen ihrer Kundinnen und Kunden die „Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“ geschaffen. Diese Initiative wird vom Bundesministerium für Finanzen befürwortet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.