14271/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/39-PMVD/2013 25. Juni 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sportförderbericht 2007 – 2011" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Zahlendifferenz in der Aufstellung „Allgemeine Bundes-Sportförderung 2011“ lässt sich auf einen Redaktionsfehler zurückführen. Im Konkreten wurden ergänzend zu den Positionen des Jahres 2011 auch folgende Sport und Entwicklungs-Projekte aus Bundes-Sportförderungsmittel subventioniert:
Sonne International – Schulsportwettkämpfe zur Friedenssicherung 19.900 Euro
Österreichische - Ugandische Freundschaftsgesellschaft – Junior Athletic Football Club Gulu 14.400 Euro
Licht für die Welt – Sportzentrum für behinderte Menschen 18.000 Euro
SADOCC – Südliches Afrika, Schwimmkurse für Jugendliche 20.000 Euro
VIDC – Errichtung von Mehrzwecksportplätzen in Ghana/Keta 16.900 Euro
Jugend Eine Welt – Goal the Wall, Palästina/Bethlehem 14.700 Euro
Jugend Eine Welt – Fußball gegen Gewalt und Hoffnungslosigkeit 16.000 Euro
Katholische Männerbewegung – Sei So Frei, Bau einer Schule 30.100 Euro
Zu 2:
Unter „Basisförderung“ werden die beiden durch die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) vergebenen Förderansätze des § 10 Abs. 1 Ziffer 3 sowie Ziffer 4 verstanden. Diese Mittel werden im Rahmen des jährlichen Finanzverteilers (Gesamt: 7.869.888 Euro) durch die BSO basierend auf internen Berechnungen beschlossen und an die Verbände ausbezahlt. Die Mittel aus Ziffer 3 sind dabei für Aufwendungen im Leistungs- und Spitzensport zu verwenden, während die Mittel aus Ziffer 4 zur Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebes zu verwenden sind. Für die konkrete Mittelverwendung besteht jedoch keine Zweckbindung, sondern lediglich die Vorgabe sämtliche Mittel im Rahmen der Kontenpläne (S.122 ff) abzurechnen.
Die Strukturförderung umfasst die Mittel des § 10 Abs. 1 Ziffer 5 lit. a bis c Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG) und ist für konkrete Maßnahmen und Projekte, wie Schulkooperationen, Trainer und Betreuer oder Nachwuchsmaßnahmen zweckgewidmet. Die konkrete Mittelverwendung wird in Konto 4 (S. 169 ff) dargestellt.
Zu 3:
Die Differenz resultiert aus unterschiedlichen Zahlen der Fördervergabe nach § 11a BSFG und der nachher erfolgenden Förderkontrolle.
Zu 4:
Die Rechtsgrundlage für den im Sportbericht dargelegten Kontenplan ist der Vertrag, welcher zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) und der BSO nach § 11 BSFG abgeschlossen wurde. Dieser entspricht der jeweiligen Zweckwidmung der nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 bis Ziffer 4 und Ziffer 5 lit. a bis c BSFG überwiesenen Besonderen Bundes-Sportförderung. Die im Sportbericht 2011 ausgewiesenen 66.185.740,86 Euro stellen jene Summe dar, die durch den Kontrollausschuss bzw. die Kontrollkommission der BSO und durch das BMLVS zu prüfen waren. Im Konkreten sind durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel nach § 10 Abs. 1 Ziffer 1 BSFG 11,2 Mio. Euro, nach § 10 Abs. 1 Ziffer 5 lit. d BSFG 1.530.950 Euro und nach § 11a BSFG, 14.321.974 Euro einer Förderkontrolle zu unterziehen.