14271/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

S91143/39-PMVD/2013                                                                                              25. Juni 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sportförderbericht 2007 – 2011" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 


Zu 1:

Die Zahlendifferenz in der Aufstellung „Allgemeine Bundes-Sportförderung 2011“ lässt sich auf einen Redaktionsfehler zurückführen. Im Konkreten wurden ergänzend zu den Positionen des Jahres 2011 auch folgende Sport und Entwicklungs-Projekte aus Bundes-Sportförderungsmittel subventioniert:

Sonne International – Schulsportwettkämpfe zur Friedenssicherung                                          19.900 Euro

Österreichische - Ugandische Freundschaftsgesellschaft – Junior Athletic Football Club Gulu    14.400 Euro

Licht für die Welt – Sportzentrum für behinderte Menschen                                                    18.000 Euro

SADOCC – Südliches Afrika, Schwimmkurse für Jugendliche                                                 20.000 Euro

VIDC – Errichtung von Mehrzwecksportplätzen in Ghana/Keta                                               16.900 Euro

Jugend Eine Welt – Goal the Wall, Palästina/Bethlehem                                                          14.700 Euro

Jugend Eine Welt – Fußball gegen Gewalt und Hoffnungslosigkeit                                           16.000 Euro

Katholische Männerbewegung – Sei So Frei, Bau einer Schule                                                30.100 Euro

Zu 2:

Unter „Basisförderung“ werden die beiden durch die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) vergebenen Förderansätze des § 10 Abs. 1 Ziffer 3 sowie Ziffer 4 verstanden. Diese Mittel werden im Rahmen des jährlichen Finanzverteilers (Gesamt: 7.869.888 Euro) durch die BSO basierend auf internen Berechnungen beschlossen und an die Verbände ausbezahlt. Die Mittel aus Ziffer 3 sind dabei für Aufwendungen im Leistungs- und Spitzensport zu verwenden, während die Mittel aus Ziffer 4 zur Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebes zu verwenden sind. Für die konkrete Mittelverwendung besteht jedoch keine Zweckbindung, sondern lediglich die Vorgabe sämtliche Mittel im Rahmen der Kontenpläne (S.122 ff) abzurechnen.

Die Strukturförderung umfasst die Mittel des § 10 Abs. 1 Ziffer 5 lit. a bis c Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG) und ist für konkrete Maßnahmen und Projekte, wie Schulkooperationen, Trainer und Betreuer oder Nachwuchsmaßnahmen zweckgewidmet. Die konkrete Mittelverwendung wird in Konto 4 (S. 169 ff) dargestellt.

Zu 3:

Die Differenz resultiert aus unterschiedlichen Zahlen der Fördervergabe nach § 11a BSFG und der nachher erfolgenden Förderkontrolle.

 


Zu 4:

Die Rechtsgrundlage für den im Sportbericht dargelegten Kontenplan ist der Vertrag, welcher zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) und der BSO nach § 11 BSFG abgeschlossen wurde. Dieser entspricht der jeweiligen Zweckwidmung der nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 bis Ziffer 4 und Ziffer 5 lit. a bis c BSFG überwiesenen Besonderen Bundes-Sportförderung. Die im Sportbericht 2011 ausgewiesenen 66.185.740,86 Euro stellen jene Summe dar, die durch den Kontrollausschuss bzw. die Kontrollkommission der BSO und durch das BMLVS zu prüfen waren. Im Konkreten sind durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel nach § 10 Abs. 1 Ziffer 1 BSFG 11,2 Mio. Euro, nach § 10 Abs. 1 Ziffer 5 lit. d BSFG 1.530.950 Euro und nach § 11a BSFG, 14.321.974 Euro einer Förderkontrolle zu unterziehen.