14274/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/42-PMVD/2013 25. Juni 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14542/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "gesamtösterreichische Sportleistungsabzeichen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA), das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche (ÖSTA-J), das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Behinderte, das Europa-Jugendsportabzeichen, das Österreichische Schwimmerabzeichen (ÖSA) sowie das Österreichische Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA) werden als Anerkennung für vielfältige, sportliche Leistungen verliehen. Dies wird selbstverständlich auch im Jahr 2014 beibehalten werden.
Zu 3:
Die Leistungsabzeichen ÖSTA und ÖSTA-J werden regelmäßig hinsichtlich Leistungsanforderungen aktualisiert, dabei ist auch die Berücksichtigung zeitgemäßer Sportarten ein wichtiges Kriterium.
Zu 4:
In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden jährlich rund 8.000 Prüfungen für das Leistungsabzeichen ÖSTA und rund 75.000 Prüfungen für die Leistungsabzeichen ÖSA bzw. ÖRSA abgenommen.
Zu 5:
Die Voraussetzungen und Leistungsanforderungen für den Erwerb der jeweiligen Leistungsabzeichen sind im Detail auf den Internetseiten www.oesta.at und www.schwimmabzeichen.at ersichtlich.
Zu 6:
Es sind keine inhaltlichen Änderungen vorgesehen.
Zu 7:
Das ÖSTA- und -ÖSTA-J-Sportleistungsabzeichen (Urkunde und ein Stoffabzeichen) werden von meinem Ressort an Bewerberinnen und Bewerber, die die geforderten Leistungen nachweislich erbracht haben, kostenlos vergeben. Die Kosten dafür trägt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Die Kosten des Erwerbs weiterer Abzeichen sowie für Versand werden in Rechnung gestellt. Die Administration der ÖSTA- und ÖSTA-J-Sportleistungsabzeichen obliegt der ÖSTA-Geschäftsstelle, die der Abteilung V/4 meines Ressorts zugeordnet ist. Die Administration der ÖSA- und ÖRSA-Leistungsabzeichen wird von der Österreichischen Wasserrettung, dem Österreichischen Jugendrotkreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs wahrgenommen, die die jeweiligen Ausbildungen durchführen.