14274/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/42-PMVD/2013                                                                                              25. Juni 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14542/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "gesamtösterreichische Sportleistungsabzeichen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA), das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche (ÖSTA-J), das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Behinderte, das Europa-Jugendsportabzeichen, das Österreichische Schwimmerabzeichen (ÖSA) sowie das Österreichische Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA) werden als Anerkennung für vielfältige, sportliche Leistungen verliehen. Dies wird selbstverständlich auch im Jahr 2014 beibehalten werden.


Zu 3:

Die Leistungsabzeichen ÖSTA und ÖSTA-J werden regelmäßig hinsichtlich Leistungs­anforderungen aktualisiert, dabei ist auch die Berücksichtigung zeitgemäßer Sportarten ein wichtiges Kriterium.

Zu 4:

In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden jährlich rund 8.000 Prüfungen für das Leistungsabzeichen ÖSTA und rund 75.000 Prüfungen für die Leistungsabzeichen ÖSA bzw. ÖRSA abgenommen.

Zu 5:

Die Voraussetzungen und Leistungsanforderungen für den Erwerb der jeweiligen Leistungs­abzeichen sind im Detail auf den Internetseiten www.oesta.at und www.schwimmabzeichen.at ersichtlich.

Zu 6:

Es sind keine inhaltlichen Änderungen vorgesehen.

Zu 7:

Das ÖSTA- und -ÖSTA-J-Sportleistungsabzeichen (Urkunde und ein Stoffabzeichen) werden von meinem Ressort an Bewerberinnen und Bewerber, die die geforderten Leistun­gen nachweislich erbracht haben, kostenlos vergeben. Die Kosten dafür trägt das Bundes­ministerium für Landesverteidigung und Sport. Die Kosten des Erwerbs weiterer Abzeichen sowie für Versand werden in Rechnung gestellt. Die Administration der ÖSTA- und ÖSTA-J-Sportleistungsabzeichen obliegt der ÖSTA-Geschäftsstelle, die der Abteilung V/4 meines Ressorts zugeordnet ist. Die Administration der ÖSA- und ÖRSA-Leistungsabzeichen wird von der Österreichischen Wasserrettung, dem Österreichischen Jugendrotkreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs wahrgenommen, die die jeweiligen Ausbildungen durchführen.