14275/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/43-PMVD/2013                                                                                              25. Juni 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14551/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "§ 42b Waffengesetz 1996 und andere Torheiten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Bis einschließlich 13. Mai 2013 wurden sieben Gewerbetreibende gemäß § 42b Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 i.V.m. der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Deaktivierung von Kriegsmaterial (Kriegsmaterial-Deaktivierungs­verordnung – KM-DeaktV) ermächtigt, Kriegsmaterial als deaktiviert zu kennzeichnen, davon je zwei in Niederösterreich und Wien sowie je einer im Burgenland, in Kärnten und in Oberösterreich.