14275/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/43-PMVD/2013 25. Juni 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14551/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "§ 42b Waffengesetz 1996 und andere Torheiten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Bis einschließlich 13. Mai 2013 wurden sieben Gewerbetreibende gemäß § 42b Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 i.V.m. der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Deaktivierung von Kriegsmaterial (Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung – KM-DeaktV) ermächtigt, Kriegsmaterial als deaktiviert zu kennzeichnen, davon je zwei in Niederösterreich und Wien sowie je einer im Burgenland, in Kärnten und in Oberösterreich.