14282/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0108-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14512/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Förderung von Anti-Gewalt-Trainings“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Männerberatung Wien wird vom Bundesministerium für Justiz seit 1. Juli 2007 im Zusammenhang mit der Gewährung von juristischer und psychosozialer Prozessbegleitung in Strafverfahren und psychosozialer Prozessbegleitung in Zivilverfahren (seit dem In-Kraft-Treten des Zweiten Gewaltschutzgesetzes mit 1. Juni 2009) gefördert. In diesem Zusammenhang wurden Beträge ausbezahlt:

Jahr

Betrag

2010

114.694,46

2011

166.100,61

2012

207.861,55

Darüber hinaus erhielt die Männerberatung Wien für das Jahr 2012 erstmals eine Förderung zur teilweisen Finanzierung des Anti-Gewalt-Programms „Training für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen und Unterstützungsprogramm für Opfer“ in Höhe von 7.000 Euro. 2013 wurde das Anti-Gewalt-Programm mit 10.000 Euro gefördert.

Zu 2:

Darüber hinaus wurden keine Einrichtungen gefördert, die Anti-Gewalt-Trainings anbieten.

Zu 3:

Im Jahr 2011 musste das Förderungsansuchen des Vereins Männerberatung Wien für eine teilweise Finanzierung des Anti-Gewalt-Trainings in Höhe von 10.000 Euro aus budgetären Gründen abgelehnt werden.

 

Wien,        . Juni 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl