14284/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0114-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14535/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ständig wachsende Zahl von Geschädigten durch Lyoness“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2, 11, 12, 15 und 16:
Zunächst darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „System Lyoness“ zur Zahl 11785/J-NR/2012 sowie betreffend „Vorwürfe und Unklarheiten gegenüber Lyoness“ zur Zahl 13277/J-NR/2012 verweisen.
Das von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption geführte Ermittlungsverfahren ist bislang noch nicht abgeschlossen.
Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung von Fragen, die auf die Bekanntgabe von Ergebnissen eines laufenden Ermittlungsverfahrens abzielen, in Hinblick auf die Bestimmung des § 12 StPO nicht möglich ist, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg noch nicht abgeschlossener Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Eine Auskunft darüber, ob gegen bestimmte Personen strafrechtliche Ermittlungen geführt wurden, würde ferner gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Zu 3, 13 und 14:
Im Bereich der Zivilrechtslegislative können vom Justizressort unmittelbar keine Maßnahmen zugunsten von Geschädigten ergriffen werden. Zivilrechtliche Ansprüche sind von den Geschädigten selbst zu verfolgen und von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall auf Basis der geltenden Rechtslage zu beurteilen.
Zu 4 bis 10:
Was die angefragten statistischen Auswertungen anlangt, darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168a Strafgesetzbuch“ zu den Zahlen 4128/J-NR/2006, 557/J-NR/2007, 93727/J-NR/2008, 1153/J-NR/2009, 5050/J-NR/2010, 8200/J-NR/2011, 12054/J-NR/2012 und 14230/J-NR/2013 verweisen.
Wien, . Juni 2013
Dr. Beatrix Karl