14285/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0020-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . Juni 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser und GenossInnen haben am 25. April 2013 unter der Nr. 14518/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verkehrssicherheitsaktionen von Gerhard Dörfler während seiner Zuständigkeit für das Verkehrsressort in Kärnten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1und 2:

Ø  Sind laut Ministerium u. Verkehrssicherheitsfonds Kinderlaufschuhe, Schaukelpferde u. Schnuller Gegenstände, die in einem kausalen Zusammenhang zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stehen? Wenn ja: Warum?

Ø  Hat der Kärntner Verkehrssicherheitsfonds seinerzeit Gelder für Sicherheitsaktionen mit Verteilung von Kinderlaufschuhen, Schaukelpferden, Schnullern u. Plüschtieren locker gemacht u. – falls ja – in welcher Höhe?

 

Laut dem österreichischen Verkehrssicherheitsfonds konnten im Rahmen der Prüfung anhand der Berichte der Jahre 2004 bis 2011 (2012 liegt noch nicht vor) zur Mittelverwendung des Verkehrssicherheitsfonds des Landes Kärnten durch den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds keine Hinweise auf die Förderung von bzw. die Auftragsvergabe für derartige Gegenstände gefunden werden. Entsprechende Auskünfte müssten direkt beim Verkehrssicherheitsfonds des Landes Kärnten angefordert werden.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Hat der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds seinerzeit Gelder für Sicherheitsaktionen mit Verteilung von Kinderlaufschuhen, Schaukelpferden, Schnullern u. Plüschtieren locker gemacht u. – falls ja – in welcher Höhe?

 

Nein.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Auf Radhelmen im Lager fand sich das Logo einer großen Kärntner Tageszeitung. Ist es bei Verkehrssicherheitsaktionen üblich, dass sich auf den zu verteilenden Artikeln Logos von Firmen befinden?

 

Eine Förderung bzw. Beauftragung von Projekten zur Steigerung der Straßenverkehrssicherheit gemeinsam mit weiteren Partnern ist bei Projekten des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) möglich.

 

Die Verwendung der Logos aller Partner auf zum Projekt gehörenden Merchandising-Artikeln und Give-Aways, wie Urkunden, Kinderfahrradhelmen, etc. ist in diesen Fällen grundsätzlich vorgesehen.

 

Fragen 5:

Ø  Wurden die besagten Radhelme von der Zeitung gesponsert oder wurden die Helme aus dem Verkehrssicherheitsfonds angekauft bzw. bezahlt?

 

Laut VSF liegen dazu keine Informationen vor.