14288/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0096-I/4/2013                                                  Wien, am 26. Juni 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14566/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend slowakische Volksgruppe in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Vereine der slowakischen Volksgruppe sind in Österreich gemeldet? Bitte um Aufstellung nach Mitgliederanzahl!

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch sind die Förderungen an Vereine, die der slowakischen Volksgruppe angehören? Bitte um Aufstellung der Förderungen nach Verein, Jahr (ab 2010) und Zweck!


Die unten angeführten Vereine erhielten aufgrund von Förderungsanträgen nach Ein­holung einer Förderungsempfehlung des Volksgruppenbeirates für die slowakische Volksgruppe folgende Mittel aus der Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes:

 

Österreichisch-Slowakischer Kulturverein:

2010  insgesamt € 60.500,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kin­der- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die He­rausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift

2011  insgesamt € 68.500,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kin­der- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die He­rausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift

2012  insgesamt € 68.500,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kin­der- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die He­rausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift

2013  bisher € 64.400,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kinder- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die Heraus­gabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift

 

SOVA – Slowakischer Schulverein:

2010  insgesamt € 11.300,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche

2011  insgesamt € 11.300,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche

2012  insgesamt € 11.300,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche

2013  insgesamt € 11.200,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche

 

Zu Frage 3:

Ø  Kann die Einhaltung des Zwecks der Förderungen überprüft werden? Falls ja, wer führt die Überprüfung durch? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

 

Gemäß § 11 Volksgruppengesetz hat sich vor Gewährung einer Förderung der Em­pfänger dem Bund gegenüber vertraglich zu verpflichten, zum Zweck der Überwa­chung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen Organen des Bundes die Überprüfung der Durchführung des Vorhabens durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Förderungsempfänger hat sich ferner vor Gewährung einer Förderung dem Bund gegenüber vertraglich zu ver­pflichten, über die Durchführung des Vorhabens unter Vorlage eines zahlenmäßigen Nachweises zu berichten. Aus dem Bericht müssen die Verwendung der aus Bun­desmitteln gewährten Förderungen und aus dem zahlenmäßigen Nachweis eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben zu ent­nehmen sein.

 

Die vom Förderungsnehmer dem Bundeskanzleramt zu übermittelnde Förderungsab­rechnung wird von dem für die Förderungskontrolle zuständigen Referat des Bundes­kanzleramtes im Hinblick auf die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmit­tel geprüft. Wurde eine Förderung nicht widmungsgemäß verwendet, wird dem För­derungsnehmer die Rückzahlung vorgeschrieben und die Einzahlung überwacht.

 

Zu Frage 4:

Ø  Gibt es abgesehen von finanzieller Förderung noch weitere Unterstützungen, die der österreichische Staat an die slowakische Volksgruppe oder deren Vereine leistet? Falls ja, bitte um Aufstellung nach Jahr!

 

Art. 8 Abs. 2 B-VG enthält die Staatszielbestimmung, wonach sich die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekennt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Spra­che und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu si­chern und zu fördern.

 

Mit freundlichen Grüßen