14288/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0096-I/4/2013 Wien, am 26. Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14566/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend slowakische Volksgruppe in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Vereine der slowakischen Volksgruppe sind in Österreich gemeldet? Bitte um Aufstellung nach Mitgliederanzahl!
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.
Zu Frage 2:
Ø Wie hoch sind die Förderungen an Vereine, die der slowakischen Volksgruppe angehören? Bitte um Aufstellung der Förderungen nach Verein, Jahr (ab 2010) und Zweck!
Die unten angeführten Vereine erhielten aufgrund von Förderungsanträgen nach Einholung einer Förderungsempfehlung des Volksgruppenbeirates für die slowakische Volksgruppe folgende Mittel aus der Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes:
Österreichisch-Slowakischer Kulturverein:
2010 insgesamt € 60.500,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kinder- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die Herausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift
2011 insgesamt € 68.500,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kinder- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die Herausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift
2012 insgesamt € 68.500,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kinder- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die Herausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift
2013 bisher € 64.400,-- für Strukturkosten, slowakisch- oder zweisprachige Kinder- und Jugendprojekte, Theaterprojekte, sonstige Kulturprojekte und die Herausgabe der slowakischsprachigen Vereinszeitschrift
SOVA – Slowakischer Schulverein:
2010 insgesamt € 11.300,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche
2011 insgesamt € 11.300,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche
2012 insgesamt € 11.300,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche
2013 insgesamt € 11.200,-- für Strukturkosten, Sprach-/Bildungs- und Kulturprojekte für Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche
Zu Frage 3:
Ø Kann die Einhaltung des Zwecks der Förderungen überprüft werden? Falls ja, wer führt die Überprüfung durch? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Gemäß § 11 Volksgruppengesetz hat sich vor Gewährung einer Förderung der Empfänger dem Bund gegenüber vertraglich zu verpflichten, zum Zweck der Überwachung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen Organen des Bundes die Überprüfung der Durchführung des Vorhabens durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Förderungsempfänger hat sich ferner vor Gewährung einer Förderung dem Bund gegenüber vertraglich zu verpflichten, über die Durchführung des Vorhabens unter Vorlage eines zahlenmäßigen Nachweises zu berichten. Aus dem Bericht müssen die Verwendung der aus Bundesmitteln gewährten Förderungen und aus dem zahlenmäßigen Nachweis eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben zu entnehmen sein.
Die vom Förderungsnehmer dem Bundeskanzleramt zu übermittelnde Förderungsabrechnung wird von dem für die Förderungskontrolle zuständigen Referat des Bundeskanzleramtes im Hinblick auf die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel geprüft. Wurde eine Förderung nicht widmungsgemäß verwendet, wird dem Förderungsnehmer die Rückzahlung vorgeschrieben und die Einzahlung überwacht.
Zu Frage 4:
Ø Gibt es abgesehen von finanzieller Förderung noch weitere Unterstützungen, die der österreichische Staat an die slowakische Volksgruppe oder deren Vereine leistet? Falls ja, bitte um Aufstellung nach Jahr!
Art. 8 Abs. 2 B-VG enthält die Staatszielbestimmung, wonach sich die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekennt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen