14291/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.06.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0098-I/4/2013 |
Wien, am 26. Juni 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14633/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auslegungserklärung vom 27. September 2012 zum ESM gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Von welcher rechtlichen Natur ist diese Auslegungserklärung?
Ø Handelt es sich um einen Staatsvertrag, bzw. eine Zusatzvereinbarung zu einem Staatsvertrag?
Ø Wer hat diese Auslegungserklärung für die Republik Österreich ausgehandelt und vereinbart?
Ø Ist diese Auslegungserklärung vom 12.9.2012 durch Beschlüsse des Nationalrates gedeckt; wenn ja, durch welche; wenn nein, warum nicht?
Ø Hat der Bundespräsident diese Vereinbarung ratifiziert?
Ø Ist diese Auslegungserklärung völkerrechtlich verbindlich; was ist die Rechtsgrundlage für diese Verbindlichkeit?
Ø Welche Gründe waren maßgeblich dafür, dass Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – keinen völkerrechtlichen Vorbehalt zum ESM-Vertrag angebracht hat?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14632/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen