14291/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0098-I/4/2013

Wien, am 26. Juni 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14633/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Auslegungserklärung vom 27. September 2012 zum ESM gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Von welcher rechtlichen Natur ist diese Auslegungserklärung?

Ø  Handelt es sich um einen Staatsvertrag, bzw. eine Zusatzvereinbarung zu einem Staatsvertrag?

Ø  Wer hat diese Auslegungserklärung für die Republik Österreich ausgehandelt und vereinbart?

Ø  Ist diese Auslegungserklärung vom 12.9.2012 durch Beschlüsse des Nationalra­tes gedeckt; wenn ja, durch welche; wenn nein, warum nicht?

Ø  Hat der Bundespräsident diese Vereinbarung ratifiziert?

Ø  Ist diese Auslegungserklärung völkerrechtlich verbindlich; was ist die Rechts­grundlage für diese Verbindlichkeit?

Ø  Welche Gründe waren maßgeblich dafür, dass Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – keinen völkerrechtlichen Vorbehalt zum ESM-Vertrag angebracht hat?


 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14632/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Mit freundlichen Grüßen