14292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0103-I/4/2013

Wien, am 26. Juni 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14637/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Bei welchen Verwaltungsverfahren wird das Dokumentationsarchiv des österrei­chischen Widerstandes(DÖW) als „Gutachter“ durch Ihr Ressort miteinbezogen oder mitbefasst?

Ø  Auf welcher rechtlichen Grundlage war das DÖW bei diesen Verfahren und Ent­scheidungsprozessen eingebunden bzw. mitbefasst?

Ø  Welche genauen Inhalte hat das DÖW bei diesen Verfahren und Entscheidungs­prozessen zu beurteilen?

Ø  Welche finanzielle Abgeltung hat das DÖW für die Dienstleistung der ideologi­schen Überprüfung in Rechnung in der Vergangenheit gestellt bzw. erhalten?


 

Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) wurde und wird im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes nicht als Gutachter in Verwaltungsverfah­ren herangezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen