14292/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.06.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0103-I/4/2013 |
Wien, am 26. Juni 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Bei welchen Verwaltungsverfahren wird das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes(DÖW) als „Gutachter“ durch Ihr Ressort miteinbezogen oder mitbefasst?
Ø Auf welcher rechtlichen Grundlage war das DÖW bei diesen Verfahren und Entscheidungsprozessen eingebunden bzw. mitbefasst?
Ø Welche genauen Inhalte hat das DÖW bei diesen Verfahren und Entscheidungsprozessen zu beurteilen?
Ø Welche finanzielle Abgeltung hat das DÖW für die Dienstleistung der ideologischen Überprüfung in Rechnung in der Vergangenheit gestellt bzw. erhalten?
Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) wurde und wird im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes nicht als Gutachter in Verwaltungsverfahren herangezogen.
Mit freundlichen Grüßen