14298/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0152-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. Juni 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14580/J-NR/2013 betreffend genehmigte Planstellen und Postenbedarf bei Ganztagsschulen im Bereich des Stadtschulrats für Wien, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 26. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 3 und 5:

Vorweg darf darauf hingewiesen werden, dass die Stellenplanbewirtschaftung im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Einige Bundesländer haben diese Aufgabe den Landesschulräten übertragen, wobei es sich hiebei um keine Bundesvollziehung handelt.

 

Für das kommende Schuljahr 2013/14 liegen zum Stichtag der Anfragestellung noch keine Stellenplananträge der Länder vor. Die Genehmigung des vorläufigen Stellenplanes für die allgemein bildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2013/14 hat bis längstens 31. August 2013 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen zu erfolgen. Die im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage angegebenen Zahlen können daher nicht verifiziert werden.


 

Die Berechnung des Planstellenbedarfes für den sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt, unter Anwendung des im Rahmen des Finanzausgleichs mit den Ländern paktierten Berech­nungsschlüssels, auf Basis der jeweils aktuellen Schülerinnen- und Schülerzahl. Eine sinkende Schülerinnen- und Schülerzahl führt somit zu weniger genehmigten Planstellen. Zusätzlich zu diesen Planstellen stellt der Bund den Ländern Strukturmittel in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich, insbesondere für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen, zur Verfügung.

 

Die Berechnung des Planstellenbedarfes für die zweckgebundenen Zuschläge Sprachförder­kurse und Tagesbetreuung, die über das im Finanzausgleich paktierte Grundkontingent hinaus genehmigt werden, erfolgt in Anlehnung an die entsprechenden schulorganisationsrechtlichen Grundsatzbestimmungen ebenfalls auf Basis der entsprechenden Schülerinnen- und Schüler­zahlen.

 

Zu Fragen 2, 4 und 6:

Nachstehender Aufstellung ist die Zahl der dem Bundesland Wien im jeweiligen definitiven Stellenplan für die allgemein bildenden Pflichtschulen für die Schuljahre 2007/08 bis 2012/13 genehmigten Planstellen für die Bereiche Sprachförderkurse, sonderpädagogischer Förder­bedarf und Tagesbetreuung zu entnehmen.

 

Frage 2

Frage 4

Frage 6

Schuljahr

Sprachförderkurse

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Tagesbetreuung

2007/08

249,0

1.303,0

59,0

2008/09

263,0

1.283,0

79,7

2009/10

190,2

1.281,0

93,8

2010/11

184,1

1.276,9

117,1

2011/12

200,6

1.275,0

130,6

2012/13

199,4

1.276,2

139,2

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.