14308/AB XXIV. GP
Eingelangt am
26.06.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 26.
April 2013 unter der ZI. 14604/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Förderung des Unternehmens Addax zur Produktion von Agro-Ethanol unter dem Vorwurf des Land Grabbings“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5, 7, 8 und 21:
Aus Sicht der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ist die Bodennutzung zur Existenzsicherung der Menschen und zur Förderung lokalen Wachstums von entscheidender Bedeutung. Grund und Boden stellen für arme und marginalisierte Bevölkerungsgruppen das einzig wesentliche und nachhaltig verfügbare Vermögen dar. Die Entschließung des Nationalrats vom 6. 12. 2012 ist daher als klares Bekenntnis Österreichs zur Eindämmung negativer Formen des Erwerbs von Landnutzungsrechten und Fortsetzung der Bemühungen um eine soziale gerechte und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu verstehen.
Ein wichtiges Instrument der OEZA zur Gestaltung und Steuerung des bilateralen Engagements sind die Landesstrategien, in die im Zusammenhang mit Landbesitz und Landnutzung die Sektorpolitik zur ländlichen Entwicklung und sonstige relevante OEZA- Dokumente mit einfließen. Diese Dokumente werden auf Grundlage der jeweils rezenten Erfahrungen und in Zusammenarbeit mit den internationalen Themenforen regelmäßig
aktualisiert. Zudem wird die Resultat- und Wirkungsorientierung laufend weiterentwickelt.
Zu den konkreten Maßnahmen der OEZA zählen beispielsweise die Anwendung der im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) unter österreichischer Beteiligung ausgearbeiteten „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Landnutzungsrechten, Fischerei und Forstwirtschaft“, sowie die Unterstützung der Partnerländer bei der Erarbeitung und transparenten Umsetzung nationaler Bodenpolitiken, bei der Sicherung des Zugangs zu Boden und der Landnutzungsplanung auf lokaler Ebene. Österreich leistet auch durch seine Unterstützung für das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) und die Internationale AntiKorruptionsakademie (IACA) einen wichtigen Beitrag gegen Korruption, die als ein Haupthindernis für FAO-Konformität bei der Registrierung, Verteilung und Vergabe von Landrechten gilt.
In Entsprechung der Empfehlung der Peer-Review des Development Assistance Committees der OECD (DAC) lädt die Austrian Development Agency (ADA) zwei Mal im Jahr zur Vorlage von Projektvorschlägen ein, mit denen die entwicklungspolitische Diskussion zu aktuellen Themen innerhalb Österreichs gefordert wird. Fokuspapiere, Evaluierungen und andere strategische Dokumente werden grundsätzlich auf dem Internetportal der OEZA www.entwicklung.at sowie nach Möglichkeit in Publikationen veröffentlicht und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in zahlreichen und regelmäßigen themenbezogenen Veranstaltungen diskutiert.
Landbesitz und Landnutzung werden in den nationalen Entwicklungsplänen der österreichischen Partnerländer nach Möglichkeit berücksichtigt. Die OEZA ist dabei bestrebt, die Kapazitäten der lokalen Akteure zu stärken und insbesondere die lokale Bevölkerung zur Teilnahme an damit zusammenhängenden Entscheidungsprozessen zu ermächtigen.
In Zukunft sollen insbesondere bestehende Partnerschaften und Programme in den afrikanischen Ländern fortgesetzt werden. Beispiele dafür sind:
Äthiopien/Nord Gondar: Vergabe von Rechtstiteln an Frauen und Männer, Stärkung der Kapazitäten zur Landadministration und Erstellung lokaler Landnutzungspläne.
Burkina Faso/Regionalprogramm Boucle de Mouhoun: Berücksichtigung von Landbesitz und Landnutzung sowie Vermeidung von Landkonflikten im Rahmen des lokalen Planungsprozesses.
Mosambik/Sofala: Berücksichtigung der Thematik Landbesitz und Landnutzung im Rahmen des Vorhabens „Förderung der kleinbäuerlichen landwirtschaftlichen Produktion“.
Region Südliches Afrika: Kooperation mit dem Institute for Poverty Land and Agrarian Studies (PLAAS) bei der Analyse von Auswirkungen ausländischer Investitionen auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Ländern der Region, verbunden mit der Ermächtigung der Bevölkerung zu direkter Partizipation in Entscheidungsprozessen und zu Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger.
Landbesitz und Landnutzung einerseits sowie Konfliktprävention andererseits stehen in unmittelbaren Zusammenhang, da es vor allem mit abnehmenden natürlichen Ressourcen zu zunehmender Konkurrenz um deren Nutzung und zu Nutzungskonflikten kommen kann. Initiativen zur Erarbeitung und Verbreitung von Präventionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Kapazitätsentwicklung, werden daher von der OEZA unterstützt.
Zu den Fragen 12 bis 14 und 16 bis 19:
International vereinbarte Richtlinien (u.a. obzit. „Freiwillige Leitlinien der FAO für die verantwortungsvolle Verwaltung von Landnutzungsrechten, Fischerei und Forstwirtschaft“) und Prinzipien stellen für die OEZA eine entscheidende Grundlage in der Vorbereitung von Landnutzungsprogrammen dar. Impact Assessments, davon abgeleitete Maßnahmen und deren stetiges Monitoring durch unabhängige Experten, auch im Hinblick auf Wassernutzungsrechte, sind weitere wesentliche Voraussetzungen für die Nachhaltigkeit derartiger Projekte.
Im Dreijahresprogramm 2013-2015 der österreichischen Entwicklungspolitik ist der Menschenrechtsansatz als Grundlage allen entwicklungspolitischen Handelns festgelegt. Bei seiner konkreten Umsetzung orientiert sich die OEZA an ihrer Leitlinie Menschenrechte (http://www.entwicklung.at/uploads/media/LL Menschenrechte Juli2009 02.pdf) und ist bestrebt, in allen Vorhaben die Verwirklichung aller Menschenrechte, also ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, zu fordern. Die Einhaltung der Menschenrechte und der Verfolg eines menschenrechtsbasierten Ansatzes ist somit ein Qualitätskriterium für Interventionen und findet im politischen Dialog, bei spezifischen Sektorinitiativen sowie als Querschnittsmaterie Berücksichtigung.
Bei sämtlichen Projekten der OEZA wird auf die Einhaltung höchster nationaler und internationaler Standards geachtet. Durch die Auswahl geeigneter Projektpartner, ökologische und soziale Folgeabschätzungen, die Etablierung von Dialogen mit den unterschiedlichen Beteiligten und regelmäßiges Monitoring sowie Evaluierungen stellt die OEZA sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden und auf unerwartete Herausforderungen möglichst adäquat reagiert wird.
Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Bei begründetem Verdacht auf unrechtmäßiges Verhalten können sich Geschäftspartner, Projektpartner, Zielgruppen und die interessierte Öffentlichkeit an die zuständigen Stellen der OEZA wenden. So hat die ADA erst kürzlich eine Stelle eingerichtet, der Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Korruption gemeldet werden können.
Im Fall von komplexen Multi-Geber-Projekten stehen darüber hinaus - abgesehen von der grundsätzlichen Verantwortlichkeit gegenüber nationalen Gerichten - jeweils speziell eingerichtete Beschwerdemechanismen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, auf Grundlage der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen eine Beschwerde vorzubringen.
Mit der Unterstützung von Fonds, wie z.B. der Private Infrastructure Development Group (PIDG), die in mehreren Ländern einer Schwerpunktregion der OEZA, wie z.B. Westafrika, tätig sind, ist es vielfach möglich, im Rahmen der thematischen Schwerpunkte der OEZA bedeutende finanzielle Hebelwirkungen für Projekte in Partnerländern der OEZA zu erzeugen und damit die Voraussetzung für weitere Projekte zu schaffen. Dies gilt in gleichem Maß für andere Mitglieder dieser Fonds und hat zur Folge, dass Vorhaben auch in Ländern gefördert werden, die nicht Partnerländer der OEZA sind.
Die Auswahl der Projekte von PIDG erfolgt auf Grundlage der sog. „PIDG Operating Policies and Procedures” sowie des “PIDG Code of Conduct” (www.pidg.org/resource- library/operating-policies-and-procedures). Diese Dokumente spiegeln die hohen entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Ansprüche der beteiligten Geber (u.a. Schweiz, Weltbank, UK, Schweden) wider und wurden erst jüngst aktualisiert. Eine detaillierte Prüfung der Projekte erfolgt durch unabhängige Experten für die jeweiligen Spezialgebiete.
Die ADA ist Mitglied des Governing Council von PIDG, welcher eine Kontrollfunktion besitzt, die u.a. auch die Beauftragung von unabhängigen Evaluierungen mit einschließt.