14314/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. April 2013 unter der ZI. 14639/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Ressortbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale             Angelegenheiten (BMeiA) gibt es keine Verwaltungssverfahrensvorschriften oder sonstige    Vorgaben, die eine regelmäßige Einbeziehung des Dokumentationssarchivs des           österreichischen Widerstandes (DÖW) vorsehen. Eine Beteiligung in einem konkreten Verwaltungsverfahren würde genauso wie bei jedem anderen Dritten nur in jenen Fällen        erfolgen, in denen dem DÖW auf Grund des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts Partei-      oder Beteiligtenstellung zukommen würde (zB auf Grund eines konkreten Antrags).