14319/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0436-I/1/c/2013
Wien, am . Juni 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Gisela Wurm, Genossinnen und Genossen, haben am 26. April 2013 unter der Zahl 14557/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend " PolizistInnen mit Migrationshintergrund “ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Da alle Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst das Erfordernis der öster-reichischen Staatsbürgerschaft erfüllen müssen, wird nur alleine dieser Aspekt für die Aufnahme als Vertragsbedienstete für die exekutivdienstliche Ausbildung überprüft. Gesonderte Aufzeichnungen über allfällig frühere Nationalitäten werden daher nicht geführt.
Zu Frage 2:
Fremdsprachkenntnisse von Polizistinnen und Polizisten werden in den Personalakten erfasst. Zur angefragte Darstellung der Anzahl und Aufschlüsselung nach Sprachen und Bundesländern darf mitgeteilt werden, dass für derartige Erhebungen jeder einzelne Personalakt ausgehoben, gesichtet und ausgewertet werden muss, daher ist in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes eine Beantwortung nicht möglich.
Zu Frage 3:
Punkt a:
Grundausbildung - 40 Stunden in Englisch.
Fortbildung – die Art und Dauer des Kurses sind grundsätzlich von der jeweiligen Fremdsprache abhängig. Ungeachtet der Kursart und –dauer endet jeder Kurs mit einer verpflichtenden Abschlussprüfung.
Punkt b:
Das aktuelle Angebot umfasst (in Kooperation mit dem Sprachinstitut des Bundesheeres) Aus- und Fortbildungen in 16 Sprachen (Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Kroatisch, Serbisch, Slowenisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch, Türkisch, Ukrainisch)
Punkt c:
Maßgebend für die Zulassung zu einem Sprachkurs sind die konkrete Verwendung (Tätigkeit) des Bediensteten bzw. der daraus ableitbare Bedarf am Erwerb der durch diese Schulungsmaßnahmen vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben der/des Bediensteten anzuschließen, in dem sie/er die Gründe für die Notwendigkeit eines Kursbesuchs erläutern kann. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche werden vor allem Bedienstete aus folgenden Bereichen bevorzugt berücksichtigt:
Zu Frage 4:
Besondere Sprachkenntnisse einer Bediensteten oder eines Bediensteten können zwar bei der Zuweisung zu einer bestimmten Dienststelle, wo derartige Kenntnisse verstärkt erforderlich sein könnten, berücksichtigt werden, nicht aber bei der täglichen Diensteinteilung, die je nach Dienstsystem entweder von der im Voraus zu planenden Diensteinteilung oder vom festgelegten Gruppendienst abhängig ist.