14321/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0433-II/2/a/2013

Wien, am           . Juni 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                   26. April 2013 unter der Zahl 14560/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenleck BMI – ÖBB Videoüberwachung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Verwendung der durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aufgezeichneten Videodaten ist den Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres zur kriminalpolizeilichen Zwecken nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung  (§§ 110, 111 StPO) und aus sicherheitspolizeilichen Gründen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz möglich.


Zu Frage 2:

Nein.

 

Zu den Fragen 3 und 6:

Ein Zugriff auf die Videoüberwachungsanlage der ÖBB besteht für das Bundesministerium für Inneres nicht. Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der ÖBB Infrastruktur AG sowie der ÖBB Personenverkehrs AG wurde für die Sicherstellung von Videodaten zu kriminalpolizeilichen oder sicherheitspolizeilichen  Zwecken im Einzelfall ein Testbetrieb für eine Vereinfachung der Datenübergabe vereinbart. Diese Datenübergabe wurde in Form der Downloadmöglichkeit der benötigten Videosequenzen von einem von der Videoanlage getrennten sFTP-Server der ÖBB festgelegt. Einer solchen Datenübergabe geht grund-sätzlich eine schriftliche Anforderung einer Polizeidienststelle voraus. Wenn die sicherzu-stellenden Videosequenzen seitens der ÖBB gesichert wurden, wird ein Kennwort für den verschlüsselten Download übermittelt. Erst dann ist ein Download unter Verwendung einer Benutzerkennung (Zugangsdaten) und des Kennwortes durch Bedienstete des Bundes-ministeriums für Inneres möglich.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Für die Handhabung von sichergestellten Videodaten, deren Aufbereitung und die Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststelle bei der Auswertung erfolgt im Bereich der Landeskriminalämter durch den, dem jeweiligen Assistenzdienst unterstehenden Assistenzbereich – Operative Sondereinsatzmittel (OSE). Die Anzahl der befugten Be-diensteten ist pro Bundesland auf die Mitarbeiter des Assistenzbereiches OSE eingeschränkt. Da im Videobereich die unterschiedlichsten Verschlüsselungsformate und dazugehörige Abspielprogramme (Player) zum Einsatz kommen, ist eine Zentralisierung zweckmäßig.

 

Zu Frage 7:

Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 3 und 6 verwiesen. Soweit Entscheidungen auf Seiten der ÖBB betroffen sind, fällt die Beantwortung dieser Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Mit anderen Unternehmen bestehen derzeit keine solchen Vereinbarungen.