14322/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0452-IV/8/2013

Wien, am        . Juni 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete, haben am 26. April 2013 unter der Zahl 14561/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenleck BMI – Zugriff auf das System schon 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Nein, bei dem konkreten „Vorfall“ handelte es sich um einen Verstoß gegen die ressortinternen Kommunikationsrichtlinien und damit um einen Versand einer e-Mail an einen größeren (auch externen) Adressatenkreis mit nach diesen Richtlinien nicht zulässigen Inhalten. Diese Nachricht wurde nicht näher nachvollziehbar im Internet abgefangen und von Anonymous Austria publiziert. Der Mitarbeiter wurde von seiner Dienstbehörde auf die Einhaltung der Kommunikationsvorschriften belehrt.

 

Zu Frage 2:

Der E-Mailerlass regelt die Nutzung des ressortinternen Kommunikationssystems, gibt Verhaltensrichtlinien für die dienstliche wie auch die private Nutzung des e-Maildienstes.


Zu Frage 3:

Ja, der Mitarbeiter wurde zur Einhaltung der Kommunikationsvorschriften belehrt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde ein Benutzeraccount eines Mitarbeiters kompromittiert und über den externen e-Mailzugang (OWA Outlook Web Access) von einem derzeit unbekannten Täter auf dessen Postfach zugriffen. Der Dienst wurde umgehend eingestellt und IKT-sicherheitstechnisch auf ein sicheres Authentisierungsverfahren umge-stellt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das IKT-System des BM.I kompromittiert wurde.