14334/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Graf und weitere Abgeordnete haben am 26. April 2013 unter der Nr. 14648/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend DÖW-Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Bei welchen Verwaltungsverfahren wird das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als „Gutachter“ durch Ihr Ressort miteinbezogen oder mitbefasst?
Ø Auf welcher rechtlichen Grundlage war das DÖW bei diesen Verfahren und Entscheidungsprozessen eingebunden bzw. mitbefasst?
Ø Welche genauen Inhalte hat das DÖW bei diesen Verfahren und Entscheidungsprozessen zu beurteilen?
Ø Welche finanzielle Abgeltung hat das DÖW für die Dienstleistung der ideologischen Überprüfung in Rechnung in der Vergangenheit gestellt bzw. erhalten?
Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) wird in kein Verwaltungsverfahren des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie als „Gutachter“ miteinbezogen.