14338/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0110-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 14564/J-NR/2013

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdacht des Amtsmissbrauches durch Staatsanwalt Dr. Thomas Mühlbacher in der Causa Kampusch – Folgeanfrage“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Ich bin auf diese – mittlerweile fast dreieinhalb Jahre zurückliegende – Angelegenheit bereits in meiner Beantwortung der Anfrage Zl. 13870/J-NR/2013 eingegangen. Aus Anlass jener Anfrage wurde der Vorfall geprüft und eine Stellungnahme des in der Anfrage genannten Staatsanwalts eingeholt.

Auch die vorliegende Anfrage beruht auf reinen Mutmaßungen und Spekulationen, für deren Stichhaltigkeit keinerlei Anhaltspunkte bestehen. Nach der Sachlage ergibt sich kein Hinweis auf ein straf- oder disziplinarrechtliches Fehlverhalten des genannten Staatsanwaltes. Das Interview – das entgegen der Annahme der Anfragesteller – in seiner Rohfassung durchaus umfangreich ausfiel, wurde im Bundeskriminalamt aufgezeichnet, also in demselben Gebäude, in dem auch die Vernehmung stattfand. Der Staatsanwalt wäre daher im Bedarfsfall jederzeit erreich- und verfügbar gewesen. Seine durchgängige Anwesenheit bei der Vernehmung war nicht geboten, zumal diese von erfahrenen Kriminalbeamten durchgeführt wurde und die Beweisthemen im Vorfeld eingehend erörtert worden waren.

Die von der Anfrage relevierten Protokolle wurden im Übrigen der Evaluierungskommission zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis dieser Prüfung darf mittlerweile als bekannt vorausgesetzt werden.

Wien,       . Juni 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl