14339/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0111-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

 

Zur Zahl 14570/J-NR/2013

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Weitergabe des Endberichtes der Natascha Kampusch-Evaluierungskommission an die Medien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Nein. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Endberichtes der Evaluierungskommission nach Prüfung des Sachverhaltes keinen Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens – wie etwa eines Verstoßes gegen das Amtsgeheimnis – erblickt, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine anonymisierte Version dieses Endberichtes gerade für dessen Veröffentlichung (so auch geschehen auf der Homepage des BM.I) verfasst wurde. Auch wenn man davon ausgehen würde, dass die Evaluierungsergebnisse vor dem Veröffentlichungszeitpunkt noch ein Geheimnis im Sinne des § 310 StGB darstellten, wäre deren vorzeitige Bekanntgabe (in anonymisierter Form) an Medien nicht geeignet gewesen, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse zu verletzen.


Zu 6 und 7:

Das ist mir nicht bekannt. Im Übrigen verweise ich auf die rechtliche Beurteilung zu den Fragepunkten 1  bis 5.

 

Wien,      . Juni 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl