14349/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14659/J der Abgeordneten Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Z 7 des Bundesbehindertengesetzes gehören dem Bundesbehindertenbeirat unter anderem sieben VertreterInnen der organisierten Behinderten und der organisierten Kriegsopfer als stimmberechtigte Mitglieder an. Die Nominierung dieser Mitglieder erfolgt durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

 

ExpertInnen können dem Beirat mit beratender Stimme beigezogen werden.

 

Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Beirates selbst fand ein erstes Gespräch mit VertreterInnen von Menschen mit Lernschwierigkeiten bereits statt, in dem diese ihr Anliegen – Teilnahme an Sitzungen des Bundesbehindertenbeirates als stimmberechtigtes Mitglied – darlegten.

 

Da die Interessen der Menschen mit Lernschwierigkeiten von mehreren Organisationen, wie zum Beispiel vom Netzwerk Selbstvertretung, vom Forum Selbstvertretung für die ÖAR, von einigen unabhängigen SelbstvertreterInnen sowie von SelbstvertreterInnen, die die Anliegen von Betroffenen bei den Leistungsanbietern (z.B.: Lebenshilfe oder Jugend am Werk) vorbringen, vertreten werden, wurde die Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Betroffenen über adäquate Nominierungsmodalitäten vereinbart.

 

Sobald eine solche vorliegt, wird die weitere Umsetzung in die Wege geleitet werden.

 


Frage 2:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortungen der Anfrage Nr. 14656/J durch den Herrn Bundeskanzler (Frage 2) und der Anfrage Nr. 14663/J durch die Frau Bundesministerin für Justiz (zu Frage 3).

 

Frage 3:

Die Bestellung der Barrierefreiheits-Beauftragten datiert mit 23. April 2013.

 

Frage 4:

In sämtlichen von der BMASK-Zentralstelle genutzten Gebäuden wurde bereits ein großer Teil der im Etappenplan dargestellten Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen für die barrierefreie Erschließung unter Berücksichtigung von etwaigen Brandschutz- und Fluchtwegemaßnahmen durchgeführt. Für den Hauptstandort Stubenring 1, 1010 Wien, wird auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, der in diesem Gebäude für die Umsetzung der baulichen Barriere- und Diskriminierungs­freiheit verantwortlich ist, zur Anfrage Nr. 14668/J betreffend Maßnahme Nr. 75 (Frage 3) verwiesen

Die jeweiligen Etappenpläne der von der BMASK-Zentralstelle genutzten Gebäude und deren derzeitiger Umsetzungsstand sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz abrufbar. Ziel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist es, diese Etappenpläne und die damit verbundene Barriere- und Diskriminierungsfreiheit in allen BMASK-Gebäuden weiter zu gestalten, zu präzisieren und so zu einer Vorreiterrolle hinsichtlich Qualitätsstandards zu gelangen.

Die baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Erreichung der geforderten Barrierefreiheit in den seitens des Bundessozialamtes und seiner Landesstellen genutzten Objekten wurden bereits zum Großteil umgesetzt. Der Umsetzungsstand der speziellen Maßnahmen und die geplanten weiteren Aktivitäten zur Vervollkommnung des Zieles der Barriere- und Diskriminierungsfreiheit sind dem, auf der Homepage des Bundessozialamtes abrufbaren, Etappenplan zu entnehmen.


Frage 5:

 

Im Jahr 2012 wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Richtlinien „Individualförderungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung“, in der die Gebärdendolmetscherkosten geregelt sind, überarbeitet.

 

Dolmetscherkosten können vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für qualifizierte GebärdensprachdolmetscherInnen übernommen werden, wenn diese Förderung der Erlangung oder Sicherung einer Erwerbstätigkeit dient bzw. für berufsbezogene Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind.

 

Im Zuge von Schnittstellenbereinigungen und einer Harmonisierung der Vorschriften zur Gewährung von Gebärdensprachdolmetscherkosten gab es 2012 Gespräche mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Insbesondere zu dieser Thematik ist darauf hinzuweisen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit in Schulen und Universitäten (z.B. durch GebärdendolmetscherInnen) nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fällt.

 

Frage 6:

 

Gemäß dem Auftrag einer systematischen und institutionellen Abstimmung zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erfolgte mit 1. Jänner 2012 eine erste Strukturbereinigung, bei der die bisher vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen vollzogene Integrationsbeihilfe in die Eingliederungsbeihilfe des AMS integriert wurde. Gleichzeitig wurde dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen der Auftrag erteilt, den bundesweiten Aufbau des Jugendcoachings umzusetzen. Darüber hinaus ist derzeit eine Strukturbereinigung zu den Themenstellungen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte (SÖBs) im Gange.

 

Hinsichtlich der Harmonisierung der Abrechnungsvorschriften des Arbeitsmarktservice und des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen wurden bereits in einem ersten Schritt im Zuge der Überarbeitung der Handbücher des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zur Projektbearbeitung und der Erstellung des neuen „Internen Handbuchs für MitarbeiterInnen aus dem Bereich Förderungen der Beruflichen Eingliederung“ einige Abrechnungsvorgaben an jene des Arbeitsmarkservice angeglichen. Die Veränderungen stellen Vereinfachungen und Erleichterungen für die Projektträger und die öffentliche Hand dar.


Grundsätzlich erscheinen die Arbeitsmarktservice-Richtlinien und die Bestimmungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen in ihrer Regelungsdichte und dem Regelungsinhalt durchaus vergleichbar. Noch bestehende Unterschiede insbesondere im Bereich technischer Fragen der Abwicklung des Europäischen Sozialfonds werden im Zuge der nächsten ESF-Periode (2014 – 2020) ausgeglichen werden.

 

Frage 7:

 

Die Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven für die Integrativen Betriebe auf Basis europäischer Beispiele befindet sich im Laufen.

 

Eine erste (interne) Recherche wurde im April 2012 abgeschlossen. Daraufhin erging eine Anfrage über die High Level Group der Europäischen Union an alle EU-Mitgliedsstaaten im Sommer 2012. Die erhaltenen Daten wurden gesichtet und ausgewertet. Eine weiterführende, vertiefende (interne) Internetrecherche unter Einbeziehung rechtlicher, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte wurde parallel aufgenommen. Es liegen nunmehr Daten für eine weiterführende Analyse vor. Derzeit wird auch eine direkte Kontaktaufnahme mit entsprechenden Social Enterprises geprüft.

 

Aus der Heterogenität der jeweiligen wirtschaftlichen, rechtlichen oder soziologischen Rahmenbedingungen ergibt sich eine hohe Komplexität des Projekts.

 

Frage 8:

 

Im Zuge der Erstellung des Bundesweiten Arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramms 2014+ (BABE 2014+) werden neue Perspektiven in der Behindertenhilfe erarbeitet und Schritte zu einer noch besseren Abstimmung der Maßnahmen von Bund, Ländern und anderen Institutionen zur bestmöglichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gesetzt. Ein Schwerpunkt der nächsten Jahre und ein wichtiges Thema der arbeitsmarktpolitischen Behindertenpolitik wird die „Inklusion am Arbeitsplatz“ im Sinne der UN-Konvention sein, die die Erstellung eines jeweils individuell abgestimmten Gesamtkonzeptes der bestehenden „Unterstützungsstrukturen“ erfordert.

 

Durch ein Modellprojekt des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen mit einem Bundesland sollen unter Beteiligung von ExpertInnen Standards für Angebote der inklusiven Arbeit für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf entwickelt werden. Zielgruppe sind Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen, die nach derzeitigen Standards als „nicht arbeitsfähig“ eingestuft werden, aber in Einrichtungen der so genannten Beschäftigungstherapie unterfordert sind.


Frage 9:

 

Viele Projekte der „Betriebliche Gesundheitsförderung" und des „Productive Ageing" sind nachhaltig ausgestaltete Projekte mit längeren als einjährigen Laufzeiten. Bezogen auf das Jahr 2012 standen folgende Projekte im Vordergrund:

 

fit2work:

 

Das Programm fit2work ist ein gemeinschaftliches Beratungs- und Präventionsangebot des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der gesetzlichen Sozialversicherung für interessierte Personen und Betriebe mit dem Ziel, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu analysieren und Maßnahmen der Rehabilitation anzubieten, um ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu vermeiden. Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.

 

Ende 2011 eröffneten die ersten fit2work Beratungsstellen in drei Bundesländern. Seit Beginn des Jahres 2013 trägt fit2work österreichweit zur flächendeckenden Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz bei.

 

„Fit in die Zukunft“:

 

Ein Film über „Fit für die Zukunft“ wurde gestaltet, um good practices (alles Langfristprojeke betrieblicher Gesundheitsförderung und des Productive Ageing) auch anderen Unternehmen kommunizieren zu können und damit die Anwendbarkeit zu bewerben.

 

NestorGOLD:

 

Eine Auszeichnung für jene Betriebe, die sich auf nachhaltige Prozesse zum betrieblichen Alters- und Generationenmanagement eingelassen haben.

 

 

Forschungsbereich 2012 (aus präventiver/den ganzen Lebenslauf betreffender Perspektive):

 

¾    Studie über Kinder, die Angehörige pflegen - Young Carers: Grundlagenarbeit, um Support-Maßnahmen zu entwickeln.

¾    Fertigstellung des OECD-Berichtes (mit Beteiligung Österreichs): “Sick on the Job”, Analyse: Schwerpunkt psychisch bedingte Invalidität.


¾    Start des Projekts ”Invalidität im Wandel 2” (Schwerpunkt psychische Erkrankungen-Arbeit).

 

¾    Fertigstellung des Prototyps einer „Wanderkarte“ für gesunde Berufswege. Materialien zur Unterstützung von Berufswechseln aus Berufen mit begrenzter Tätigkeitsdauer.

 

Bezogen auf die MitarbeiterInnen meines Ressorts wurden zusätzlich zu den im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung ohnehin verpflichtend vorgesehenen Maßnahmen bzw. zu den in arbeitsmedizinischen Sprechstunden oder im Rahmen arbeitsmedizinischer Schwerpunktaktionen zur Verfügung stehenden Angeboten im Jahr 2012 folgende Schwerpunktthemen in den Bereichen „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Productive Ageing“ angeboten:

 

Zentralstelle:

 

¾    Gesunde Ernährung (monatliche Ernährungsberatung in Form von Einzelcoachings)

 

¾    Gesundheitstag (Gesundheitscheck der BVA, Cardioscan, Übungen auf Balanceplatten sowie Vorstellung von Fitnesskonzepten)

 

¾    Vortrag „Vorsorgeuntersuchungen“

 

¾    Bewegung und körperliche Fitness in Zusammenarbeit mit der Sportvereinigung Sozialministerium SVSM (Rückenfit in der Mittagspause, Qi Gong, Gymnastik, Lauftreff etc.)

 

¾    Zecken- und Grippeschutzimpfungen

 

¾    Hörtests

 

¾    Maßnahmen zur Prävention von psychischen Belastungen (Seminare, Workshops, Vorträge etc.) sind ab dem Jahr 2013 geplant

 

Bundessozialamt:

 

¾    Einführung von Gesundheitszirkeln in allen Landesstellen

¾    Gesundheitsfördernde Bewegung in der „Mittagspause“ (z.B. Wirbelsäulengymnastik, Gymnastik und Kräftigung, Entspannungsübungen)


¾    Aktionen (Venenmessungen, Blutspendeaktion des Roten Kreuzes, Zeckenschutzimpfungen nach Bedarf, Hepatitis-Impfungen als Serviceleistung)

 

¾    Projekte des Kultur- und Sportvereins im Bundessozialamt (z.B. Weight Watchers „at work“, Massagen in Kooperation mit dem Blindenverband, Teilnahme beim Wien-Energie Businessrun)

 

¾    Training „Psychologische Deeskalation“ für den Umgang mit aggressiv auftretenden Kunden

 

¾    Seminar „Durch Selbst-, Ziel,- und Zeitmanagement Kraft schöpfen“

 

 

Arbeitsinspektorate:

 

¾    Durchführung von Gesundheitsstraßen in einzelnen Arbeitsinspektoraten (in Kooperation mit der BVA)

 

¾    Durchführung von Gesundheitszirkeln in einzelnen Arbeitsinspektoraten

¾    Kooperation mit der BVA - Workshops zum Thema „Seelische Gesundheit“

 

¾    Abschluss des Rahmenvertrages über die Durchführung von Rückenschule-Kursen in den Arbeitsinspektoraten im Oktober 2012, die im Jahr 2013 realisiert werden

 

¾    Employee-Assistance- Unterstützungsprogramm

¾    Aktionen (Zeckenimpfung, Grippeimpfung)

 

Bemerkt wird, dass das Bundessozialamt im März 2011 das Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung für 2011-2013 verliehen bekommen hat. Die Zentralstelle und die Arbeitsinspektorate unterzeichneten die Charta für Betriebliche Gesundheitsförderung.

 

Frage 10:

 

Im Jahr 2012 fanden für die Arbeitsinspektion und das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen insgesamt 10 Ausbildungsveranstaltungen zum Thema Barrierefreiheit statt, an denen insgesamt 151 MitarbeiterInnen (76 aus der Arbeitsinspektion, 75 aus dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) teilgenommen haben.


 

Die Schulung der ArbeitsinspektorInnen soll den Arbeitsinspektoraten ermöglichen, ArbeitgeberInnen in der Planungsphase bei der Errichtung oder beim Umbau von Arbeitsstätten über barrierefreie Gestaltung zu beraten.

 

Zur Unterstützung dieser Beratungen wurde von der Arbeitsinspektion ein Folder mit Basisinformationen zur Barrierefreiheit aufgelegt. Dieser ist online verfügbar unter der Adresse: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/D08D03D1-5757-4352-B656-4C5AF6F250E3/0/Barrierefrei_Folder_2009.pdf.

 

Die Seminare (Dauer je vier Stunden) haben aus folgenden Blöcken bestanden:

 

  1. Selbsterfahrung mit Rollstühlen. Langstock und Brillen, die Seheinschränkungen simulieren. Dadurch sollen Barrieren erlebbar und damit leichter verstehbar werden.

 

  1. Vortrag mit praktischen Beispielen, die alle Aspekte von Barrierefreiheit abdecken. Weitergabe von Informationsmöglichkeiten und Kontaktdaten von Anlaufstellen. Verteilung von Informationsmaterialien.

 

  1. Diskussion und offene Fragen

 

  1. Informationsaustausch zwischen den MitarbeiterInnen der Arbeitsinspektorate und der Bundessozialämter.

 

Frage 11:

 

In meinem Verantwortungsbereich werden laufend Informationsveranstaltungen und Schulungen zum Themenbereich Behinderung und Umgang mit Menschen mit Behinderung durchgeführt, an denen neben MitarbeiterInnen zum Teil auch Führungskräfte und Personalverantwortliche teilnehmen. 2012 waren das insgesamt rund 30 Veranstaltungen (z.B.: Gebärdensprachkurs, Informationsveranstaltung zum Kündigungsschutz, Umgang mit psychisch kranken MitarbeiterInnen, Workshop Beratung, Jugendliche mit Handicap, MigrantInnen mit Behinderung und deren Lebenssituation).

 

Darüber hinaus wurden auch 21 Fachtagungen zu relevanten Themenfeldern im Bereich des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen organisiert, an denen sowohl Führungskräfte als auch MitarbeiterInnen teilnahmen. Einzelne Bedienstete wurden auch zu externen Veranstaltungen zum Themenkreis Behinderung, Integration, Inklusion entsendet.


Frage 12:

 

In den im Dezember 2012 präsentierten Empfehlungen der Reformarbeitsgruppe Pflege wurde die Überführung des Pflegefondsmodells in den nächsten Finanzausgleich durch eine Novelle zum Pflegefondsgesetz 2011 vorgeschlagen.

 

Der Entwurf der Gesetzesnovelle befindet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in parlamentarischer Behandlung und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

 

-   Verlängerung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016;

 

-   die Zuschüsse betragen für das Jahr 2015 300 Mio. Euro und für das Jahr 2016 weitere 350 Mio. Euro;

 

-   Steuerung des Angebotes durch Einführung eines einheitlichen Richtversorgungsgrades;

 

-   Finanzierung von qualitätssichernden Maßnahmen und innovativen Projekten, um den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können. Als Beispiele seien der Ausbau von Case- und Caremanagement sowie der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich genannt.

 

Frage 13:

 

Die Pflegedienstleistungsstatistiken werden durch die Bundesanstalt Statistik Österreich bereits erhoben. Zur Regelung von Umfang und Art der von den Ländern an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermittelnden Daten zur Einrichtung und Führung einer Pflegedienstleistungsdatenbank wurde im September 2012 die Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung 2012 – PDStV 2012, BGBl. II Nr. 302/2013, erlassen.

 

Frage 14:

 

Im Jahre 2012 wurde die Firma Atempo/Capito mit der Herstellung einer „Leichter – Lesen – Version“ zu Informationen zum Pflegegeld beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine österreichweit tätige und mit hohem Qualitätsstandard auf die Herstellung von in leichter Sprache gehaltenen Übersetzungen spezialisierte Firma, welche in deren Erstellung auch lernbehinderte Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbindet.


Die Broschüre „Informationen zum Pflegegeld – Erklärt in leichter Sprache“ wurde im Dezember 2012 in einer Auflage von 500 Stück durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erstellt und ist kostenfrei über das Broschürenservice des Hauses  https://broschuerenservice.bmask.gv.at/ zu beziehen. Sie steht auf dieser Seite auch zum kostenfreien Download zur Verfügung. Es wurden nach Fertigstellung des Druckes bereits Exemplare an die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, die „IG pflegende Angehörige“ und die „Sozialwirtschaft Österreich“ versandt.

 

Fragen 15 und 16:

 

Im Zuge der Reformarbeitsgruppe Pflege wurde zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen neben den Bereichen „Frauen als pflegende Angehörige“ und „Erhöhung der Selbständigkeit im häuslichen Umfeld“ insbesondere Handlungsbedarf in den Bereichen pflegende Kinder und Jugendliche sowie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ausgemacht.

 

Hinsichtlich der Thematik der pflegenden Kinder und Jugendlichen wird angemerkt, dass dem Nationalrat im Dezember 2012 eine Studie hinsichtlich der Situation von pflegenden Kindern und Jugendlichen vorgelegt wurde.

 

In Summe konnten mehrere niederschwellige und benötigte Unterstützungsmaßnahmen ausgemacht werden, wobei die zentralen Punkte zur Verbesserung der Situation pflegender Kinder und Jugendlicher in der Bewusstseinsbildung, Enttabuisierung und Entstigmatisierung dieser Thematik sowie im Angebot familienorientierter Unterstützungsmaßnahmen liegen („Hilfst du der Familie, hilfst du den Kindern").

 

Neben einer bereits in Auftrag gegebenen Studie zur Erarbeitung konkreter Unterstützungsmaßnahmen ist von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für das Jahr 2013 eine intensive Information und Sensibilisierung für diese Thematik geplant.

 

Bezüglich der Möglichkeit einer Pflegekarenz bzw. einer Pflegeteilzeit wird folgendes ausgeführt:

 

In Umsetzung der für 2012 geplanten Maßnahme Nr. 201 des Nationalen Aktionsplans Behinderung fanden Sozialpartnergespräche zur Erarbeitung und Prüfung von Lösungsvorschlägen hinsichtlich eines Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit und Pflegekarenz für pflegende Angehörige statt.

 

Basierend darauf wurde ein Gesetzesentwurf zur arbeitsrechtlichen, finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen erstellt, die zum Zweck der Pflege und Betreuung von nahen Angehörigen eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren.


Der gegenständliche Gesetzesentwurf ist Teil einer Sammelnovelle (Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2013 - ARÄG 2013) und sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

 

Zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen werden im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) die Instrumente der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit geschaffen, die eine schriftliche Vereinbarung dieser Auszeit im aufrechten Arbeitsverhältnis ermöglichen, an die sich arbeits- und sozialrechtliche Folgen knüpfen.

 

Neben arbeitsrechtlichen Absicherungen wird zur finanziellen Unterstützung aufgrund des aus der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit resultierenden Entfalls des Erwerbseinkommens ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz im Bundespflegegeldgesetz normiert:

 

Nach intensiver Auseinandersetzung und Gesprächen mit den Sozialpartnern sieht dieser Entwurf ein Pflegekarenzgeld mit Rechtsanspruch für die Dauer einer vereinbarten Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für bis zu sechs Monaten pro pflegebedürftiger Person vor. Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegekarenzgeld ist der Pflegebedarf einer/eines nahen Angehörigen zumindest in Höhe der Pflegegeldstufe 3 bzw. bei nachweislich demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 1.

 

Auch soll es mit diesem Entwurf zu einer Verbesserung der Situation von Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, kommen, da diese in Hinkunft – neben der bisher bestehenden Möglichkeit der Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs – ebenfalls einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld haben sollen.

 

Als sozialversicherungsrechtliche Begleitmaßnahme zur Sicherstellung der Betreuung und Pflege von nahen Angehörigen sollen Personen, die eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit bzw. Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) genießen. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sollen zur Gänze aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden. Ebenso sollen die erwähnten Personen in dieser Zeit Beiträge für ihre betriebliche Mitarbeitervorsorge aus öffentlichen Mitteln erhalten.

 

Mit dieser Maßnahme soll insbesondere für die betroffenen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer/eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit die Pflegesituation (neu) zu organisieren.


 

Der Grundbetrag des Pflegekarenzgeldes soll in Höhe des Arbeitslosengeldes gebühren und für unterhaltspflichtige Kinder, Stief-, Wahl- und Pflegekinder soll zusätzlich ein Kinderzuschlag bezogen werden können.

 

Durch die Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) sollen Zeiträume des Bezuges von Pflegekarenzgeld die Rahmenfrist für die Beurteilung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erstrecken, damit niemand wegen der Pflegekarenz einen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren kann.

 

Der Gesetzesentwurf befand sich zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage noch in Begutachtung (Ende der Begutachtungsfrist: 24.5.2013), mittlerweile ist der Entwurf im Ministerrat (4.6.2013) beschlossen worden. Die Regierungsvorlage befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung.