14353/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/151-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 27. Juni 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14669/J-NR/2013 betreffend Umsetzung der für 2012 geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan Behinderung, die die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 14656/J-NR/2013 durch den Herrn Bundeskanzler und Nr. 14663/J-NR/2013 durch die Frau Bundesministerin für Justiz.
Zu Frage 2:
Zum möglichen Ausbau der Lehrangebote für Gebärdensprach-Dolmetscher/innen und Lehrer/innen wurde im Oktober 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Zu Frage 3:
Die Aufgaben der/des Barrierefreiheits-Beauftragten werden im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung von der Abteilung III/4 (Zentrale Dienste) im Rahmen der Zuständigkeit für Gebäudeaufsicht und Gebäudesicherheit sowie für das Bundes-Bediensteten-schutzgesetz wahrgenommen.
Zu Frage 4:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14668/J-NR/2013 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass nicht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Lehrveranstaltungen sicherzustellen hat, sondern dass die Erstellung von Curricula in der Autonomie der Universitäten gelegen ist.
Es wird festgehalten, dass die beiden Technischen Universitäten Wien und Graz den Bereich „Barrierefreies Bauen“ in den Curricula der Masterstudien der Architektur explizit verankert haben. An der Technischen Universität Wien ist „Barrierefreies Bauen“ ein Fach im Vertiefungsmodul „Bauökologie“. Wissenserwerb und die angeleiteten Übungen sollen einen umfassenden Wissenserwerb im Bereich des barrierefreien Bauens sowie im Brandschutz sicherstellen. Dieses Fach kann im Rahmen der freien Wahlfächer auch von Studierenden anderer einschlägiger Studien absolviert werden. An der Technischen Universität Graz sind „Barrierefreies Bauen“ (3 ECTS) sowie „Brandschutz und Infrastruktur“ (3 ECTS) Wahlfächer des Masterstudiums Architektur.
Der Forschungsbericht „GABAMO, Grundlagen zur Weiterentwicklung von Aus- und Weiterbildung im Bereich der barrierefreien Mobilität“ von Josef Schopf, Technische Universität Wien, Institut für Verkehrswissenschaften, gibt einen guten Überblick über die bestehenden Ausbildungsangebote.
Zu Frage 6:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz hat mit Wirksamkeit
vom 1. Juli 2012 erneuerte Richtlinien „Individualförderungen zur
Beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung“
veröffentlicht. In diesen werden unter dem Punkt 9.5. Gebärdensprachdolmetschkosten
im Bereich der Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz geregelt.
Das Bundessozialamt leitet seine Umsetzungsregelung Dolmetschleistungen – Gebärden-sprache mit dem Satz ein: „Dolmetschkosten für qualifizierte Gebärdensprach-dolmetscher/innen (Absolvent/innen des Institutes für theoretische und angewandte Translationswissenschaft, Universität Graz, der Fachausbildung Gebärdensprachdolmetschen Linz und der Berufseignungsprüfung des Österreichischen Gebärdensprachdolmetscher/innen-Verbands) können übernommen werden, wenn diese Förderung der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes dient bzw. für berufsbezogene Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen erforderlich ist“.
An diesen Richtlinien können sich jene Stellen orientieren, die Gebärdensprach-dolmetscher/innen engagieren.
Zu Frage 7:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 14657/J-NR/2013 durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Personalentwicklung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung im Jahr 2013 ein Seminar mit dem Titel „Umgang mit behinderten Mitarbeiter/innen“ veranstaltet.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.