14361/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0172-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. Juni 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14650/J-NR/2013 betreffend Druckausübung auf Schüler durch die Direktion - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J), die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Nach den vorliegenden Informationen hat der Vorfall – wie bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 dargelegt – in der geschilderten Form nicht stattgefunden. Der genannte Abteilungsvorstand versuchte in einer Klasse zu klären, welche Schülerinnen und Schüler an der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) teilnehmen bzw. warum sich einige Schülerinnen und Schüler abgemeldet hatten. Da die Schülerinnen und Schüler gerade eine andere Arbeit machten, war der Konzentrationsgrad auf die Fragestellung nicht sehr hoch. Besonders ein Schüler war nicht aufmerksam und wurde vom genannten Abteilungsvorstand mit den Worten „Ich rede auch mit Dir“ aufgefordert, ebenfalls zuzuhören. Die Aufmerksamkeit war damit hergestellt und die Fragen des Abteilungsvorstandes wurden durch die Schülerinnen und Schüler beantwortet. Am nächsten Tag entschuldigte sich der Schüler für sein Verhalten.

 

Zu Fragen 2 und 5:

Im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 1, 3, 4 und 6 stellen sich Fragen nach Konsequenzen für den Abteilungsvorstand und die Schulleitung im konkreten Fall nicht.


Zu Fragen 3, 4 und 6:

Der in Beantwortung der Frage 1 geschilderte Vorfall beschreibt eine Situation im Rahmen eines Kommunikationsprozesses, die durchaus häufiger in der Sekundarstufe II auftreten kann. Es ist daraus weder eine Falschaussage noch eine Einschüchterungsabsicht der Schulleitung ableitbar.

 

Zu Fragen 7, 8 und 9:

Die Leistungsbeurteilung erfolgt österreichweit gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichts­gesetzes und der Leistungsbeurteilungsverordnung. Positive Umgangsformen sind Bestandteil einer gelebten Schulkultur und werden an der HTL Eisenstadt praktiziert. Die Qualitäts­programme in Höheren Technischen Lehranstalten stellen darüber hinaus sicher, dass etwaige Übergriffe gegen die Integrität von Schulpartnern (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler) unverzüglich dargelegt und klargestellt werden und von der zuständigen Schulbehörde erster Instanz behandelt werden.

Angedachte dienst-, arbeits- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen in gegebenen Zusammenhang setzen das Feststellen einer Dienstpflichtverletzung im jeweiligen Einzelfall voraus und es wären die Arten der diesbezüglichen Konsequenzen nach dem Grad des Verschuldens bzw. der Sorgfaltspflichtverletzung des Verantwortlichen im konkreten Einzelfall durch die zuständige Behörde zu beurteilen, sodass generalisierende Aussagen dazu nicht möglich sind. Im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 reichen die Kategorien etwa vom Verweis bis hin zur Entlassung.

 

Zu Frage 10:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind je nach Anlassfall zahlreiche Service- und Informationsstellen eingerichtet, die etwa über die Serviceseiten der Webseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abgerufen werden können. Für allgemeine telefonische Anfragen hinsichtlich des Wirkungsbereiches des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur steht die ressorteigene Bürgerservice-Hotline unter 0800-216595 zur Verfügung, für spezifische Fragen zum Schulbereich die Nummer 0810-205220 („Schulinfo“). Die Hotline „Schulinfo“ ist auf die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte sowie Erwachsenen bei Schullaufbahn- und Bildungsfragen, bei allgemeinen Fragen und Problemstellungen im Schulalltag sowie bei allgemeinem Auskunftsbedarf zum Schulrecht ausgerichtet. Schulstandortspezifische Problemstellungen erfordern darüber hinaus die Einbindung der Schulbehörden des Bundes in den Ländern und eine lösungsorientierte Umsetzung vor Ort.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.