14363/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0173-III/4a/2013

 

Wien, 26. Juni 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14666/J-NR/2013 betreffend Umsetzung der für 2012 geplanten Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan Behinderung, die die Abg. Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beant­wortet:

 

Zu Frage 1:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14656/J-NR/2013 durch den Herrn Bundeskanzler und der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14663/J-NR/2013 durch die Frau Bundesministerin für Justiz verwiesen.

 

Zu Frage 2:

Österreich hat – wie andere Länder auch – einen Bedarf an Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern. Eine anerkannte Ausbildung bieten derzeit das Institut für Translations­wissenschaften der Universität Graz und ein berufsbegleitender Lehrgang an der FH OÖ an.

In diesem Zusammenhang wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in welcher das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vertreten ist.

 

Zu Frage 3:

Die Aufgaben des Barrierefreiheits-Beauftragten werden im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Planungsprozessen aller relevanter Maßnahmen von der jeweils zuständigen Organisationseinheit wahrgenommen, so werden etwa im Bereich der Zentralstelle des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bezüglich baulicher und einrichtungs­bezogener Maßnahmen die Aufgaben des Barrierefreiheits-Beauftragten von der für Infra­strukturmanagement und allgemeine Angelegenheiten zuständigen Abteilung wahrgenommen. Im Rahmen von Softwarebeschaffungen wird insbesondere bei Beauftragungen von Individual­software darauf geachtet, dass alle technischen Möglichkeiten für eine barrierefreie Nutzung berücksichtigt werden. Im nachgeordneten Bereich ist aufgrund der großen Anzahl an Bundes­schulgebäuden und den damit verbundenen vielen Einzelprojekten verschiedenen Umfangs die Erhaltung der Schulgebäude dezentral organisiert. Die Erhaltung der Schulgebäude liegt jeweils im Aufgabengebiet des zuständigen Landesschulrates/Stadtschulrates für Wien, sodass auch die Einhaltung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes von den dort in den einzelnen Bundesländern für alle Bauprojekte in ihrem Bundesland zuständig zuständigen Mitarbeitern der Landesschulräte wahrgenommen werden.

 

Zu Frage 4:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14668/J-NR/2013 durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Im laufenden Unterrichtsgeschehen wird sowohl in den facheinschlägigen Berufsschulen als auch in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen auf die Thematik der Barrierefreiheit eingegangen und aufmerksam gemacht. Inhalte zum „barrierefreien Bauen“ werden für die in diesem Schuljahr modular zu gestaltenden Lehrpläne der Bautechnik (Höhere Lehranstalt, danach Fachschulen, Sonderformen) aufgenommen werden; die vorbereitenden Arbeiten dazu werden voraussichtlich bis Mitte 2013 abgeschlossen werden können.

 

Zu Frage 6:

Die Umsetzung von Maßnahmen für eine verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek ist Teil der Rahmenzielvereinbarungen und wird von den einzelnen Häusern sowohl im Zuge baulicher Adaptierungen als auch im Rahmen von Vermittlungsprogrammen vorgenommen.

 

Zu Frage 7:

Die gegenwärtige Strategieentwicklung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschäftigt sich mit dem Paradigmenwechsel hin zur inklusiven Bildung. In diesem Zusammenhang wurde in den Jahren 2011-2012 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine partizipative Meinungsbildung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich gestaltet. Der partizipative, wissen­schaftlich begleitete Beratungsprozess hat einige Ergebnisse gebracht, welche eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen bilden. So konnte mit dem Ansatz der „Inklusiven Modellregion“ auch ein von allen Seiten begrüßter Weg zur Reali­sierung in der Praxis gefunden und im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 verankert werden.

Die Entwicklung der inklusiven Regionen befindet sich – unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten – derzeit in der Abstimmungsphase mit den einzelnen Bundesländern.

Ferner wurde mit Rundschreiben Nr. 4/2013 die persönliche Assistenz für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in Bildungseinrichtungen des Bundes geregelt.

 


Zu Frage 8:

Das Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität Klagenfurt wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beauftragt, in den Jahren 2010-2012 eine bilinguale Gebärdensprachdatenbank für den schulischen Bereich
(1. – 4. Schulstufe) aufzubauen. Damit soll dem Faktum Rechnung getragen werden, den bestehenden Bedarf an geeigneten Materialien für den Unterricht gehörloser Schülerinnen und Schüler, der insbesondere durch die Verankerung der
Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) im Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder deutlich geworden ist, sukzessive zu beseitigen.

Für die erste bis vierte Schulstufe wurden vom Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehin­dertenkommunikation der Universität Klagenfurt (unter Beiziehung ÖGS-kompetenter Personen) Materialien für den bilingualen Unterricht (Wortschatz, Text in ÖGS, kontrastive Texte ÖGS – Deutsch usw.), insbesondere für den Bereich Sachunterricht, erarbeitet, auf Video aufge­nommen und in digitaler Form zugänglich gemacht. Diese Materialien/Videos sind bereits auf www.cisonline.at abrufbar.

Außerdem wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine bundesweite Arbeitsgruppe – bestehend aus hörenden und nicht hörenden Pädagoginnen und Pädagogen bzw. Expertinnen und Experten – eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat eine „Handreichung für den Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen (MGS) sowie der Österreichischen Gebärden­sprache (ÖGS) im Unterricht“ zusammengestellt (abrufbar auf www.cisonline.at).

Als weiterer Schritt soll ein stufenweiser Aufbau der Österreichischen Gebärdensprache erarbeitet werden.

Auch das Grundkonzept (Curriculum) der berufsbegleitenden Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die hörbehinderte/gehörlose Schülerinnen und Schüler unterrichten, wurde im Hinblick auf Verbesserungen (vor allem Intensivierung der Grundkompetenzen in ÖGS) einer Revision unterzogen, um ein Modell zu entwickeln, das es künftig ermöglichen soll, umfassende Kompetenzen für die unterschiedlichen kommunikativen Zugänge von Schülerinnen und Schülern zu erwerben.

Diese vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur angeregte intensive Adaptie­rungsphase ermöglichte auch eine entsprechende Berücksichtigung der Inhalte des aktuali­sierten Lehrplans der Sonderschule für gehörlose Kinder, der bereits mit September 2008 in Kraft getreten ist.

Der aktualisierte Hochschullehrgang soll im Wintersemester 2013/14 an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich starten.

 

Zu Frage 9:

In diesem Zusammenhang darf bemerkt werden, dass sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hinsichtlich der Übernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten einer entsprechenden Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz anschließt.

 

Zu Frage 10:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14657/J-NR/2013 durch die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.