14366/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.07.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0141-I/A/15/2013
Wien, am 27. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14733/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 19:
Die Wiener Gebietskrankenkasse hat dazu Folgendes mitgeteilt:
„1. Wie hoch war der Betrag, den die WGKK im Jahr 2010 aus dem Krankenkassenstrukturfonds erhalten hat?
Die WGKK erhielt im Jahr 2011 Euro 23.538.233,81 (inkl. Zinsen) für das
Geschäftsjahr 2010
2. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 1.1.2010 bei der Bundesfinanzagentur?
Euro 490.000.000,--
3. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 31.12.2010 bei der Bundesfinanzagentur?
Euro 355.000.000,--
4. Gab es im Jahr 2010 einen Schuldenerlass für die WGKK durch die Bundesfinanzagentur?
Ja
5. Wenn ja, in welcher Höhe?
Euro 81.302.934,--
6. Wenn ja, wo in der Bilanz wird dieser Schuldenerlass ausgewiesen?
AKTIVA / Position IV. Ungedeckte Allgemeine Rücklage
7. Wenn ja, wo ist die gesetzliche Ermächtigung für den Schuldenerlass im ASVG geregelt?
Im ASVG gibt es diesbezüglich keine Regelung. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 wurde das Bundesgesetz betreffend des Verzichtes auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen beschlossen.
8. Wie hoch war der Betrag, den die WGKK im Jahr 2011 aus dem Krankenkassenstrukturfonds erhalten hat?
Die WGKK erhielt im Jahr 2012 Euro 9.343.389,01 (inkl. Zinsen) für das
Geschäftsjahr 2011 sowie Euro 46.660,95 Restmittel (Zinsen) für das
Geschäftsjahr 2010.
9. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 1.1.2011 bei der Bundesfinanzagentur?
Euro 355.000.000,--
10. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 31.12.2011 bei der Bundesfinanzagentur?
Euro 245.000.000,--
11. Gab es im Jahr 2011 einen Schuldenerlass für die WGKK durch die Bundesfinanzagentur?
Ja
12. Wenn ja, in welcher Höhe?
Euro 81.592.175,--
13. Wenn ja, wo in der Bilanz wird dieser Schuldenerlass ausgewiesen?
AKTIVA / Position IV. Ungedeckte Allgemeine Rücklage
14. Wie hoch war der Betrag, den die WGKK im Jahr 2012 aus dem Krankenkassenstrukturfonds erhalten hat?
Die WGKK erhielt im Jahr 2013 Euro 9.400.600,10 (inkl. Zinsen) für das
Geschäftsjahr 2012 sowie Euro 87.672,76 Restmittel (Zinsen) für das
Geschäftsjahr 2011.
15. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 1.1.2012 bei der Bundesfinanzagentur?
Euro 245.000.000,--
16. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 31.12.2012 bei der Bundesfinanzagentur?
Euro 85.000.000,--
17. Gab es im Jahr 2012 einen Schuldenerlass für die WGKK durch die Bundesfinanzagentur?
Ja
18. Wenn ja, in welcher Höhe?
Euro 93.277.474,--
19. Wenn ja, wo in der Bilanz wird dieser Schuldenerlass ausgewiesen?
AKTIVA / Position IV. Ungedeckte Allgemeine Rücklage“
Fragen 20 bis 22:
Es ist bekannt, dass die Krankenversicherung der Pensionist/inn/en eine Finanzierungslücke aufweist. Die angesprochenen Hebesätze wären über den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung zu finanzieren, was bedeutet, dass jede Erhöhung der Hebesätze zu einer zusätzlichen Belastung des Bundesbudgets führt.
Aus Gründen der Konsolidierung des Bundesbudgets mussten deshalb mit dem
2. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I/Nr.35/2012, die Hebesätze bei der Versicherungs-anstalt für Eisenbahnen und Bergbau und bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für die Jahre 2012 bis 2016 gesenkt werden, wodurch sich der Bund laut den Erläuterungen zum o.a. Gesetz insgesamt 55 Mio. Euro ersparen soll.
Eine Erhöhung des Hebesatzes bei der PVA um beispielsweise 10 Prozentpunkte von 180 % auf 190 % würde zwar auf Basis des Geschäftsjahres 2012 bei den Gebiets- und Betriebskrankenkassen zu Mehreinnahmen in der Krankenversicherung der Pensionist/inn/en von rd. 131 Mio. Euro führen, gleichzeitig jedoch das Bundesbudget in eben solcher Höhe belasten.
Frage 23:
Die Wiederherstellung und langfristige Absicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung war eines der Hauptanliegen meines Ressorts in der laufenden Gesetzgebungsperiode. Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gebarungsergebnisse und der Finanzlage der KV-Träger in den letzten Jahren wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr.52/2009 gesetzt, das eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzung enthält. Dazu zählt z.B. die Einrichtung eines „Kassenstrukturfonds“ (Artikel 50 des Budgetbegleitgesetzes 2009) mit der Aufgabe der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen der zielorientierten Steuerung (Ausgabendämpfung, integrierte Versorgung, Qualitätssicherung, Nahtstellenmanagement) durch die Gebietskrankenkassen. Dieser Fonds wurde für das Jahr 2010 mit 100 Mio. Euro und für die Jahre 2011 bis 2015 mit jeweils 40 Mio. Euro dotiert. Korrespondierend dazu wurde den Gebietskrankenkassen ein Kosten-dämpfungspfad mit Finanzzielen in sechs Teilbereichen (im niedergelassenen Bereich bei der vertragsärztlichen Hilfe und den Instituten, im Heilmittelbereich, bei den Heilbehelfen und Hilfsmitteln, bei der Physiotherapie und bei den Transportkosten) vorgegeben, deren Erreichung die Vorbedingung für die Auszahlung der Kassen-strukturfondsmittel an die Gebietskrankenkassen darstellt. Die Kassen konnten diese Ziele nicht nur erreichen, sondern haben im Zeitraum 2010 bis 2013 sogar ein deutlich höheres Kostendämpfungspotential realisiert.
Im Budgetbegleitgesetz 2009 wurde (im Artikel 51) zusätzlich ein Verzicht auf Bundesforderungen in Höhe von insgesamt 450 Mio. Euro in den Jahren 2010
bis 2012 und eine Einmalzahlung in der Höhe von 45 Mio. Euro im Jahr 2009
(Artikel 48 – ASVG-Änderung) für die Gebietskrankenkassen mit negativem Rein-vermögen vorgesehen. Schließlich ist die – ab dem Jahr 2009 durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel von 20 % auf 10 % entstandene – Überdeckung der pauschalen Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbeihilfegesetz (GSBG), die im Jahr 2009 rund 107,4 Mio. Euro betrug, ab diesem Jahr ebenfalls auf die Versicherungsträger mit negativem Reinvermögen aufgeteilt worden.
Ausgehend von einem negativen Reinvermögen der Gebietskrankenkassen in der Höhe von 691,9 Mio. Euro zum 31.12.2009 konnte durch die o.a. Maßnahmen bis zum 31.12.2012 ein positives Reinvermögen von insgesamt 489,1 Mio. Euro erreicht werden. Die Wiener Gebietskrankenkasse weist zum 31.12.2012 zwar noch als einzige Gebietskrankasse ein negatives Reinvermögen von insgesamt 182,3 Mio. Euro auf, wird dieses jedoch aufgrund der aktuellen Prognosezahlen bis zum 31.12.2013 auf 118,6 Mio. Euro abgebaut haben.
Selbstverständlich wird es weiterer Anstrengungen bedürfen, um auch die Wiener Gebietskrankenkasse schuldenfrei zu stellen.