14370/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0519-I/5/2013
Wien, am . Juni 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 3. Mai 2012 unter der Zahl 14683/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „eines von der Polizei verfassten rassistischen Artikels zum ‚Neffentrick“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Dieser Beitrag, der redaktionell ungeprüft weitergeleitet wurde, wurde über Ersuchen des Oberösterreichischen Seniorenbundes Anfang Mai 2012 von einem Bediensteten der Landespolizeidirektion Oberösterreich verfasst.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Der Bedienstete wurde entsprechend belehrt und wird an einem der nächsten „Anti-Defamation-League“-Seminare teilnehmen. Überdies wurde Anzeige bei der Staatsanwalt-schaft Linz erstattet. Der Vorfall wurde auch zum Anlass genommen, im Rahmen eines Newsletters für die Öffentlichkeitsarbeits-Teams der Landespolizeidirektionen auf politisch korrekte Bezeichnungen und Schreibweisen hinzuweisen.
Zu Frage 7:
Sowohl in den Grundausbildungslehrgängen der Sicherheitsexekutive als auch in den berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Strukturkonzeptes der Menschenrechtsbildung sind umfassende Schulungsmaßnahmen implementiert. Fakultativ werden entsprechende Fortbildungsveranstaltungen im Seminarkatalog der Sicherheits-akademie angeboten. Zu den Bestrebungen, Vorurteile und Diskriminierung zu bekämpfen, wird bereits seit dem Jahr 2001 eine Zusammenarbeit mit der „Anti-Defamation-League (ADL)“ und dem Bundesministerium für Inneres unter dem Programm „A World of Difference“ durchgeführt. Diese verpflichtende Aus- und Fortbildung dient der vorurteilsfreien Haltung der Exekutive. Weitere Sensibilisierungsmaßnahmen erfolgen anlassbezogen auch für Sonder-verwendungen von Exekutivbeamten.
Zu Frage 8:
In den Jahren 2011 und 2012 haben rund 12.800 Bedienstete an diesen Schulungen teilgenommen.
Zu Frage 9:
2011: 27
2012: 35
Zu den Fragen 10 und 11:
In einem Fall wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das jedoch zu keiner Verurteilung führte, da der Beamte während des Verfahrens seinen Dienst quittiert hat.