14371/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0469-III/4/a/2013

Wien, am           . Juni 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am      3. Mai 2013 unter der Zahl 14686/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Neue Staatsbürgerschaftsprüfung, alte Probleme“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 und 10:

Die Lernunterlage „Mein Österreich“ zur Staatsbürgerschaftsprüfung wurde hinsichtlich des im Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) verlangten Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen überprüft. Hierzu wurde die fachliche Expertise des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) eingeholt. Das ÖSD unterzog die vorliegende Lernunterlage einer Analyse hinsichtlich des Sprachniveaus B1 und nahm Änderungsvorschläge hinsichtlich der sprachlichen Ausgestaltung des Textes, so etwa in Wortschatz, Struktur und Syntax, vor. Die vom ÖSD vorgenommenen Änderungsvorschläge wurden nahezu ausnahmslos übernommen. Bei Hinweisen auf schwierige Formulierungen wurden die betreffenden Passagen in Absprache mit dem unabhängigen Expertenrat für Integration adaptiert.


Zu Frage 6:

Da ohnedies bereits seit längerem eine Neukonzipierung der bisher in Verwendung stehenden Lernunterlage bzw. Staatsbürgerschaftsprüfung in Aussicht genommen war, wurde die bisherige Lernunterlage bzw. Staatsbürgerschaftsprüfung keiner spezifischen Evaluierung unterzogen.

 

Zu Frage 7:

Die in der Fragestellung angeführte Passage stammt von den Autoren der Lernunterlage (siehe dazu Einleitung der Lernunterlage des unabhängigen Expertenrates für Integration).

 

Zu Frage 8:

Zu dieser Frage darf auf den letzten Absatz der Einleitung des unabhängigen Expertenrates für Integration der Lernunterlage „Mein Österreich“ verwiesen werden, in dem betont wird, dass die Staatsbürgerschaftsbroschüre keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern auf ausgewählte Ereignisse und Zeiträume, Institutionen und Prinzipien der Rechtsordnung setzt.

 

Zu den Fragen 9 und 11:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.